FAQ |
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gestellte Fragen - hier die Antworten
FAQ steht für "frequently asked questions"
Umwelt, RoHS, EuP, REACH, Arbeitsschutz . . . Hat KOLTER ELECTRONIC eine Check-Liste zum Umweltmanagement? Ja, hier: Umweltmanagement.PDF Wie definieren sich die umweltpolitischen Ziele bei KOLTER ELECTRONIC? Unter dieser Rubrik möchten wir in zwangloser Folge auch auf diese Fragen näher eingehen, denn zum Schutz der Umwelt haben wir ganz konkrete Vorstellungen, die sich kaum in einer kurzen Antwort darstellen lassen. Die Firma KOLTER ELECTRONIC betreibt seit ihrer Gründung gezielten Umweltschutz und unterstützt entsprechende Organisationen ohne politischen Hintergrund. Zudem spenden wir ältere Test-PCs und hochwertiges (funktionstüchtiges) Laborequipment aus eigenen Prüfsystemen der PC-Jugend e.V. Köln zu gemeinnützigen Zwecken. Arbeitslose Jugendliche finden hierdurch eine sinnvolle Beschäftigung in der Art, dass sie diese Teile mit anderen Komponenten zu Second-Hand-Geräten aufbereiten oder Ihre Werkstatt ausrüsten. Neben Arbeitsplatzförderung mit sozialem Engagement ist dies gleichermaßen ein guter Beitrag zum Thema Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Unsere Produkte sind nicht die billigsten - das wissen wir. Doch dies hat seinen guten Grund, denn oftmals wurde bei KOLTER ELECTRONIC zugunsten unserer Umwelt freiwillig auf Profit verzichtet. Bereits von Anfang an wurden ausschließlich in Deutschland hergestellte Platinen verwendet, von deren Fertigung wir uns persönlich beim Hersteller überzeugen konnten, dass chemische Stoffe u.a. Rohstoffe umweltgerecht gelagert, verarbeitet, Reststoffe gesammelt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Auf umweltschädigende Flussmittel (mit chemischen Zusätzen die als nicht abbaubar gelten) o.a. ähnliche Stoffe wurde bei uns schon immer verzichtet, wenngleich die gesamte Fertigung in ostasiatischen Ländern, in denen Energieverbrauch und Umweltbelastung nicht viel zählt, um ein Vielfaches billiger gewesen wäre. Desweiteren kommen bei der Bestückung nur hochwertige (meißt sehr teure) Markenbauteile zum Zuge, deren Hersteller sich einen Umweltskandal und den damit verbundenen Imageschaden überhaupt nicht leisten können. Siehe auch: logo.html Unsere Leiterplatten wurden und werden mit hohen Umweltauflagen ausschließlich von Betrieben gefertigt, die in diesem Bereich die notwendige Sensibilität und Qualifikation nachweisen. Da wir in der Regel präzisionsgesockelte DIL-ICs verwenden, ist die Entstückung und Separierung von Halbleiter-Chips jederzeit per Hand möglich. Konstruktionsbedingte Hemmnisse, die eine Entstückung oder Demontage behindern könnten, gibt es bei uns nicht. Der sparsame und wirtschaftliche Umgang mit Rohstoffen und Energie ist für uns ebenso notwendig wie selbstverständlich. Bei der Herstellung und Entwicklung unserer Produkte, sowie dessen Produktionsverfahren, achten wir selbstverständlich darauf, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weitestgehend zu vermeiden oder zu vermindern. Jedes Bauelement benötigt dennoch bauartbedingte Ressourcen und Rohstoffe, verbraucht Energie bei dessen Herstellung und verursacht Kosten bei der umweltgerechten Entsorgung. Ein 100%iger Umwelt- und Ressourcenschutz wäre nur dann gewährleistet, wenn generell keine Produkte mehr hergestellt würden, da nur so keine Ressourcen mehr verbraucht würden. Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung, umweltfreundliche Konstruktion, sowie recyclingfähige De- und Remontage sind für uns keine Fremdwörter, denn ökologisch verträgliche Verfahren und umweltfreundliche Produkte lassen sich auch ohne bürokratische Verordnungen, Richtlinien und ISO-Zertifizierungen erstellen. Beispielsweise werden aktive und passive Bauteile immer erst einer umweltkritischen Beurteilung unterzogen, bevor sie in unsere Produkte einbezogen werden. Die Preiskalkulation steht dabei erst an zweiter oder dritter Stelle. Zudem haben wir uns schon vor über 20 Jahren mit der Entsorgung und Wiederverwendung von umweltrelevanten Bauteilen und Baugruppen befasst, als dies noch ein Thema war, für das man schräg belächelt wurde. Wir waren also auf diesem Sektor schon aktiv, als viele noch nicht einmal wussten, wie man "Recycling" oder "Umweltmanagement" schreibt. Für uns ist demnach die fachgerechte Entstückung, Wiederverwendung und/oder Verwertung überhaupt kein Problem. Vom Wissensstand sind wir sehr wahrscheinlich vielen Neugründungen weit überlegen, denn wir nehmen auch gerne unseren alten E-Schrott zur Entsorgung zurück, egal ob Sie diese Baugruppen über Dritte bezogen haben. Wie hierbei vorzugehen ist, entnehmen Sie bitte den weiteren FAQ-Texten auf dieser Seite, die hoffentlich ausreichend informativ und gut verständlich zusammengestellt sind. Wo finde ich die RoHS-Erklärungen von den Bauteilen? Hier:
Wer entsorgt für Kolter Electronic die Lötzinnreste (Krätze), und ist dieses Unternehmen zertifiziert? Die Firma Balver-Zinn rezykliert unsere Zinnreste, betreibt ein Umweltmanagementsystem und ist gem. DIN EN ISO 14001:1996 zertifiziert. Die Entsorgernummer lautet: E96295449. Entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDBs) sind zu diesen Stoffen hinterlegt. Der Abfallschlüssel lautet hierzu: 101011, gem. Klasse 6.1. Diese Gefahrenstoffabfälle werden durch ein DIN ISO 9001 und ISO 14001:2004 / OHSAS 18001:2007 zertifiziertes Transportunternehmen (Fa. Schenker) zum Verwerter transportiert. Entsprechende Transportdokumente (Klassenunfallmerkblatt, Abfallschlüssel, gefahrenspezifische Notfallmaßnahmen gem ADR u.s.w.) sind für die Spedition hinterlegt. Alle Nachweise zum Transport und Verbleib der Abfälle werden bei uns für die Kontrollorgane archiviert. Werden Reparaturen im Dienste der Nachhaltigkeit durchgeführt? Aber selbstverständlich! Alle unsere eigenen Produkte können bei einem Defekt zur Reparatur eingeschickt werden. Bei über 80% konnten wir eine kostengünstige und resourcenschoende Reparatur durchführen. Reparaturen helfen nicht nur Geld zu sparen, sondern entlasten auch die Umwelt, da weniger Ressourcen- und Energieverbrauch im Gegensatz zu einem Neukauf anfällt. Die Kosten-Nutzen-Analyse fällt nur selten negativ aus, wenn die Ware beispielsweise vollkommen irreparabel ist. Darf ich eine CD in den Haus- oder Restmüll werfen? Dafür ist sie eigentlich zu schade und macht auch wenig Sinn. Statt CDs in Schubladen zwischenzulagern oder einfach über den Haus- bzw. Restmüll zu entsorgen, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), diese an Sammelstellen abzugeben. Ein kostenloses Faltblatt des Umweltbundesamtes informiert über entsprechende Annahmestellen. Offenbar ist ein Großteil der Bevölkerung immer noch nicht ausreichend über Rückgabemöglichkeiten von Alt-CDs informiert. CDs bestehen überwiegend aus dem wiederverwendbaren Kunststoff Polycarbonat. Das aufbereitete Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff, aus dem u.a. Produkte für die Medizintechnik, Automobil- und Computerindustrie hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sie hilft auch Erdöl (und damit nicht erneuerbare Ressourcen) einzusparen. Das Faltblatt "CD-Recycling – eine (fast) runde Sache" ist direkt beim Umweltbundesamt erhältlich: ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin (Postkarte), oder Fax: 030/89 03-2912. Ich bin Endanwender und will meinen Computer entsorgen. Was muss ich tun? Diese Frage sollten Sie besser Ihren Händler, den Hersteller oder Lieferanten stellen, denn KOLTER ELECTRONIC verkauft keine Computer oder Teile an Endanwender. Wertvolle Informationen finden Sie hierzu unter: http://www.abfallberatung.de sowie http://www.duh.de/737.html. Weiterhin hat das UBA eine Hilfe zur Annahme an Wertstoffhöfen im PDF-Format bereitgestellt. Diese Datei finden Sie unter http://www.duh.de/uploads/media/Wertstoffhof-Info_02.pdf Darf ich eine defekte Kolter-Karte (bzw. Modul) einfach in den Restmüll werfen? Nein. Es darf grundsätzlich keine Elektronik mehr in den Restmüll gelangen - ganz egal ob gewerblich oder privat. Was ändert sich hinsichtlich Endverbraucher und gewerblicher Nutzer? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) äußert sich dazu wie folgt: Zitat "Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind ab 24. März 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen. Bei Altgeräten aus gewerblicher Nutzung hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann die Geräte in Verkehr gebracht wurden: War dies vor dem 24.03.2006, so ist der Besitzer in der Pflicht. Bei allen jüngeren Geräten hat dagegen der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Pflicht trifft den Hersteller ab 24. März 2006. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer abweichende Vereinbarungen treffen." Zitat Ende. Kann ich alte oder defekte Kolter-Produkte einfach zur Entsorgung zurücksenden? Ja. Bitte beachten Sie dazu unsere Produktzuordnung unter: Entsorgungstabelle. Kommt KOLTER ELECTRONIC seiner Hersteller- und Produktverantwortung nach? Ja. Ausgediente Kolter-Produkte sind uns zur wertstoffverarbeitenden Entsorgung zurückzugeben. Da KOLTER ELECTRONIC seit 2003 nur noch spezielle Baugruppen zur industriellen Anwendung herstellt, können wir unser Recycling-Unternehmen selbst bestimmen. Reste, die wir nicht mehr verwerten können, werden über ein zertifiziertes Unternehmen richtlinienkonform rezykliert oder über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb fachgerecht zerlegt und entsorgt. KOLTER ELECTRONIC kommt damit den Forderungen und Verpflichtungen seiner Hersteller- und Produktverantwortung nach und bietet hiermit eine kulante Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung von Elektronikschrott. Was wird wie verwertet? Ausgemusterte Kolter-Produkte unterliegen nicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte Entsorgung (bsp. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher...) sondern einer Elektronikschrott-Verwertung. D.h. es findet keine direkte Entsorgung im eigentlichen Sinn - sondern ein Recycling mit Rückgewinnung statt. Bei einer Teilentstückung werden bei uns geeignete Bauteile manuell entsockelt. Diese werden nach eingehender Überprüfung separat eingelagert und bei Eignung für spätere Reparaturen von älteren Produkten (bsp. obsolete ICs) ggf. wiederverwendet. Leiterplatten und andere Elektronikteile (die wir selbst nicht rezyklieren können) überlassen wir zur Aufbereitung einem externen Unternehmen, dass die hierzu notwendigen und gesetzlichen Umweltkriterien erfüllt. Potentielle Sekundärrohstoffe verbleiben somit im Wirtschaftskreislauf und tragen zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Die so gewonnenen Metallfraktionen (bsp. NE- und Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin) werden durch verschiedene Verfahren wieder der Vermarktung und Nutzung als Sekundärrohstoff zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der umweltgerechten Ressourcenschonung ist die Wiederverwendung und -verwertung mittels Rückgewinnung von Stoffen der Entsorgung und Deponierung immer vorzuziehen. So steht es u.a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz für den nachhaltigen Umgang zur abfallwirtschaftlichen Umsetzung von Ressourcen, dass bereits am 7.Oktober 1996 in Kraft getreten ist. Info-Link: http://www.bmu.de/pressearchiv... Wer führt die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung durch? Damit auch wir den materiellen Verpflichtungen zum Umweltschutz nachkommen (und nicht in den unterschwelligen Generalverdacht der Trittbrettfahrerei gelangen), haben wir uns den Entsorgungs- und Recyclingkonzepten der Firma CoverTronic® GmbH aus Herten angeschlossen. Somit ist ein fachgerechtes Recycling, sowie die Zerlegung von Elektronikschrott (richtlinienkonforme Entsorgung von wertvollen Reststoffen) auf Dauer gewährleistet. Dabei werden diesem Fachbetrieb alte, zurückgenommene Baugruppen und diverse Reststoffe aus Fehlproduktion (Produktionsausschuß) in zeitlichen Abständen zur Verwertung überlassen. Das Unternehmen trennt die Materialien fachgerecht nach verschiedenen Stoffgruppen auf, sodass diese gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz einer Wiederverwendung oder Verwertung zukommen. Sämtliche Prozesse sind lt. CoverTronic® nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Aus Gründen der Rechstsicherheit werden diese Vorgänge (bsp. Schriftwechsel, Transport und Entsorgungsnachweis...) archiviert. Infos unter: http://www.egr-gmbh.de Was
muss ich bei Weiterverkauf hinsichtlich den Entsorgungspflichen beachten?
Bei Weitergabe unserer Baugruppen ist eine entsprechende Weiterverpflichtung an den jeweiligen Abnehmer aufzuerlegen, dass auch dieser den gesetzlichen Vorschriften und Rückgabeverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Als Nachweis heben Sie bitte Ihre Versandpapiere auf, mit denen Sie uns die Lieferung zur Entsorgung zusenden. Was muss ich beim Rückversand von E-Schrott beachten? Wichtig: Unsere Baugruppen dürfen seit dem 13.08.2005 nicht mehr über kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Falls Sie ein altes oder defektes Kolter-Produkt richtlinienkonform entsorgen müssen, können Sie uns den entsprechenden Elektronikschrott einfach zurücksenden. Ebenso selbstverständlich können Sie uns diesen "Sondermüll" auch gerne vorbei bringen (Achtung: Öffnungszeiten beachten und Termin vereinbaren). Bei Rückversand von Elektronikschrott ist der Hinweis: >Elektronikschrott-Rücksendung< auf dem Paket bzw. Päckchen sichtbar anzubringen. Um den Rest kümmern wir uns. Falls Sie Kolter-Produkte zur Entsorgung an uns direkt zurücksenden, ist die anschließende Zwischenlagerung zur Rezyklierung, Verwertung und Zuführung an Dritte (Entsorger) für unsere Geschäftskunden natürlich kostenlos. Eine verantwortungsvolle Wiederverwendung von Bauteilen und richtlinienkonforme Entsorgung von Stoffen ist für uns selbstverständlich und basiert auf freiwilligem Engagement mit dem Ziel die Umwelt zu schonen. Wo gibt es denn in Ihrem Umkeis Elektronikschrott-Aufbereitungsanlagen? Sehen Sie hier: http://www.lua.nrw.de/abfall/entsber/bericht/karten/karte5_6.pdf Stellt KOLTER ELECTRONIC auch Produkte für Verbraucher, Endnutzer oder Endanwender her? Nein. Wird mit der Anbringung eines CE-Zeichens die Konformität mit RoHS bescheinigt? Nein. Der Richtlinientext wird möglicherweise in Zukunft das CE-Zeichen jedoch mit einbeziehen. In einer weiteren Überprüfung wird die EU-Kommission dann einen Änderungsvorschlag einarbeiteten, womit das CE-Zeichen auch die RoHS-Konformität bestätigen soll. Welche Zielgruppen werden von KOLTER ELECTRONIC beliefert? Hierzu ein paar Beispiele aus der täglichen Praxis (Liste nicht vollständig): - für Anlagenbau (bsp.
MSR im Spezialmaschinenbau, Steuerungen für Hochöfen...)
Darf ich als Privatkunde, Verbraucher oder Endanwender Kolter-Produkte kaufen und einsetzen? Nein. Da möglicherweise die erforderliche Qualifikation und das technische Know-How zur Inbetriebnahme unserer Schaltungen nicht den technischen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Errichtung einer elektrischen Anlage entspricht und der Rücktransport von E-Schrott möglicherweise unterbrochen würde (da Elektronikschrott von privaten Haushalten und Verbrauchern i.d.R. an kommunale Sammelstellen abgegeben wird), ist der Vertrieb unserer Produkte zu Endverbrauchern bzw. Endanwendern nicht erlaubt. Zudem sind unsere selbst hergestellten Komponenten ausschließlich für den Einsatz im Industriebereich mit 10V/m EMV-geprüft. Diese dürfen in privaten Haushalten nicht verwendet werden, da der Grenzwert von Störemissionen in Haushalten um 10dB niediger angesetzt ist und industriell genutzte Schaltungen eine höhere Störfestigkeit besitzen (siehe EMVG). Unser Lieferprogramm richtet sich daher ausdrücklich nur an qualifizierte, gewerbliche Abnehmer zu gewerblichen Zwecken (siehe Zielgruppen). Zudem werden gewerbliche E-Abfälle und zerlegte Geräte bei vielen örE-Sammelstellen nicht mehr angenommen. Die Zuständigkeiten in der Entsorgung von gewerblichen Abfällen haben sich grundlegend geändert, wobei für Müll aus privaten Haushalten immer noch die kommunale Müllentsorgung zuständig ist. Wo besteht der Unterschied zu anderen Herstellern? Der Unterschied zu anderen Anbietern besteht beispielsweise in der Angebotspalette, wo neben speziellen Baugruppen, u.a. auch fertige Geräte oder Systeme mit eigenständiger Funktion für Endanwender hergestellt, importiert und/oder angeboten werden, die in eine der ElektroG-Kategorie 1-10 fallen. Ebenso wichtig ist der Zweck, wozu diese Produkte überhaupt entwickelt wurden und ob sich das angebotene Produkt auch an Endverbraucher bzw. Endanwender richtet, bzw. von dieser Zielgruppe ohne besondere techn. Vorkenntnisse (beispielsweise ohne weitere Konfiguration und unmittelbar) als eigenständiges Gerät verwenden lässt. Ebenso scheint es von der Gesetzgebung her ein Kriterium zu geben, mit welcher Dauer Produkte generell genutzt werden (können), um die umweltschädigende Wirkung von schnelllebigen Produkten einzudämmen bzw. eines anderen (herstellerverantwortlichen und mengenkontrollierbaren) Stoffkreislaufes zu unterwerfen. Zur besseren Unterscheidung gibt die Stiftung-EAR und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (kurz BMU) weitere Auskünfte. Link zur Stiftung-EAR: http://www.stiftung-ear.de Was versteht man unter "eigenständiger Funktion" ? Unter Produkte mit "eigenständiger Funktion" versteht man im allgemeinen verbrauchergerechte Endgeräte, die beispielsweise durch den Endanwender mit ein paar leichten Handgriffen (bsp. Kabel anstecken und einschalten) in Betrieb zu setzen sind, um dann eine bestimmte eigenständige Funktion zu erfüllen. Diese Geräte sind beispielsweise betriebsbereite PCs, Monitore, Tatstaturen, Drucker, TV-Geräte, Oszilloskope, Radios, Multimeter, elektr. Thermometer, betriebsbereite Labor-Netzgeräte, MP3-Player, USB-Sticks, Handy...u.s.w. Ich habe noch andere Fragen. Wo finde ich das Ministerium für Umwelt und Naturschutz? Hier: http://www.munlv.nrw.de Können wir schon mal vorab eine RoHS-Konformitätserklärung von KOLTER ELECTRONIC haben? Nein. Konformitätserklärungen können erst dann abgegeben werden, wenn die jeweilige Produktherstellung mit ausschließlich RoHS-konformen Bauteilen und bleifreien Loten praxis- und qualitätsgerecht erfolgt. Diese Produkte können logischerweise erst dann gefertigt werden, wenn alle Zulieferteile RoHS-konform umgestellt sind, da sonst das bleifreie Lot mit Blei kontaminiert würde. Vorab, also sozusagen "ins Blaue", versenden wir keine Erklärungen. Wieso sind denn nicht alle Produkte in RoHS lieferbar? In der Praxis ist die bleifreie Herstellung teilweise nicht möglich, da verschiedene Bauteilehersteller sich bei manchen Produkten immer noch sperren, diese RoHS-konform zu liefern. Bei seltenen und speziellen Bauteilen bekommen wir nicht einmal eine Aussage, ob diese Teile in Zukunft RoHS-konform umgestellt werden. Manche Hersteller und Distributoren kündigen einfach ganze Serien ab, nachdem der Lagerrest abverkauft wurde. Somit stirbt dann auch das Produkt, dass von diesen Bauteilen betroffen ist, da oftmals kein Ersatz oder Second-Source verfügbar ist. Ist Bleifrei und RoHS-konform nicht das Gleiche? Nein. Die Aussage:"Bleifrei" steht für 100% bleifreier Stoffinhalte, sowie (manchmal) die Möglichkeit, bleifreie Löttechnik mit höheren Prozesstemperaturen (i.d.R. ~ 260 C) anwenden zu können, ohne das das Bauteil (lt. Chip-Hersteller) Schaden nimmt. RoHS-konform besagt hingegen, dass ein Restanteil von 0,1% Blei in homogenen Stoffzusammensetzungen enthalten sein darf. Unter "Bleifrei" versteht man weiterhin, dass Komponenten auf Bauteileebene mit beispielsweise 260 Grad Celsius gelötet werden können. Bei RoHS-konformer Ware ist dies keine zwingende Vorraussetzung, da sich die Richtlinie (in sinnvoller Weise) lediglich auf die Inhaltsstoffe und Stoffgrenzen bezieht. "Bleifrei" sagt zudem nicht aus, dass das betreffende Produkt auch die RoHS-kriterien einhällt. Um welche Stoffe geht es überhaupt bei diesen Richtlinien? Es geht um Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr (VI)), polybromierte Biphenyle (PBBs) und polybromierte Diphenyläther (PBDEs) sowie Blei (Pb). Wo finde ich eine Liste zu den SVHC-Stoffen? Hier: http://echa.europa.eu/chem_data/list_registration_2010_en.asp Wird die EuP-Richtlinie eingehalten? Da wir keine Massenprodukte herstellen, welche die Umwelt gem. den Gesetzesvorgaben beeinträchtigen würden, fallen unsere Produkte nicht unter diese Richtlinie. Von der EuP-Richtlinie sind nur Produkte betroffen, die in der Europäischen Union in Stückzahlen von mehr als 200.000 verkauft werden, die zudem die Umwelt beeinträchtigen und bei denen eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit vertretbar ist. Da wir sehr spezielle Baugruppen nur für industrielle Weiterverarbeiter (nicht für den Endverbraucher) als Einzelstücke oder in geringen Losen (und zum Teil auch nach speziellen Kundenspezifikationen) herstellen, wird die o.g. Stückzahl nie erreicht. Zudem würden Änderungen an unseren Produkten die Funktion beeinträchtigen und keine nennenswerten Umweltverbesserungen erkennen lassen. Was ist die EuP-Richtlinie überhaupt? Die neue EuP-Richtlinie (2005/32/EG) zielt in erster Linie auf Energieeffizienz und damit auf die langfristige Klimaentwicklung und das Europäische Klimaschutzprogramm. Sie zielt insbesonders auf Umweltbelange in der Produktentwicklung und den Betrieb von elektronischen Geräten von Verbrauchern. Die Richtlinie legt Anforderungen für die Hersteller (Inverkehrbringer) fest, die die Produkte demnach erfüllen müssen, damit sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Weiterhin befasst sie sich mit dem sparsameren Umgang von Energie und Ressourcen, sowie einer energetisch effizienten Produktentwicklung bzw. Herstellung. Ist EuP kostenneutral? Nein. Mit der EuP-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte vom 6. Juli 2005, stellt der produktbezogene Umweltschutz für viele Hersteller eine äußerst kostenintensive sowie zeitraubende Herausforderung dar, die oftmals nur marginale Umweltverbesserungen in Produkten oder deren Herstellung erkennen lässt. Werden verbotene, bromhaltige Flammschutzmitteln verwendet? Nein. Die kritischen Stoffe sind gem. EG-Richtlinie 2003/11/EG: Pentabrom-Diphenylether und Octabrom-Diphenylether. Bei der neuen Verordnung handelt es sich um die Änderung einer EG-Richtlinie mit Verwendungsverboten für bestimmte gefährliche Stoffe, hier um die Einbeziehung der namentlich genannten Pentabrom-Diphenylether und Octabrom-Diphenylether, die als bromiertes Flammschutzmittel verwendet wurden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch eine Änderung der Chemikalienverbotsverordnung, die zum 15. August 2004 in Kraft trat. Laut unseres Leiterplattenherstellers werden generell keine bromhaltigen Flammschutzmittel, wie die namentlich genannten Pentabrom-Diphenylether oder Octabrom-Diphenylether, mehr eingesetzt. Werden die Umweltrichtlinien bei chemischen Stoffen eingehalten? Wir haben zwar ein kleines Chemielabor zur Analyse eingerichtet, um beispielsweise kritische Stoffe wie Blei zu klassifizieren, jedoch können wir nicht jedes einzelne Bauteil auf sämtliche Inhaltsstoffe hin untersuchen. Wir gehen davon aus, dass unsere (ausschließlich deutschen) Distributoren sich der einschlägigen EU-Umweltschutzrichtlinien bewusst sind und uns keine umweltproblematischen Bauteile zustellen. Wir selbst stellen keine Transistoren, ICs, Widerstände, Kondensatoren, Gehäuse oder Relais her. KOLTER ELECTRONIC ist lediglich Weiterverarbeiter und kein Importeur oder Hersteller von diesen Teilen. Wenn weitere Inhaltsdaten zu den o.g. Bauelementen gewünscht werden, kontaktieren Sie bitte den Hersteller. Wieviel
Lot wird jährlich für die Fertigung bei KOLTER ELECTRONIC verbraucht?
Als eines der weltweit kleinsten Spezialunternehmen besteht nur eine minimale Wirkung auf die Umwelt. Die jährliche Durchschnittsmenge an Zinn-Blei-Lot (Sn63-Pb37) betrug in den 90er Jahren weniger als 25kg (belegbar durch Rechnungen und Lieferscheine). Damit lag unser Bleianteil schon unter 9,3kg/Jahr. Die Umweltbelastung war somit erwartungsgemäß gering. Diese Stoffmenge konnte in den letzten 5 Jahren aufgrund technischer Änderungen und Neuentwicklungen um weitere 18% reduziert werden und beträgt nunmehr 7,63kg/Jahr (Tendenz weiter fallend). Nur zum Vergleich: Das ist gerade mal die dreifache Frachtmenge, die lt. AbwAG als zulässiger Bleianteil mit bis zu 2,5kg/Jahr je Hausgrundstück in Abwasser eingeleitet werden darf. Bei der Entwässerung von Grundstücken darf nach der Verordnung für Indirekteinleiter, Wasser mit bis zu 0,2 mg/l Bleigehalt bzw. einer Stundenfracht von 8g in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden. Siehe: http://www.wasser-wissen.de Hier
finden Sie noch zwei Studien die zeigen, wer die wahren Umweltsünder
sind:
Weitere
Hintergrundinformationen:
Am gesamten Bleiaufkommen ist die Elektro- und Elektronikbranche (inkl. Konsumelektronik aus Fernost) mit nur 1..2% beteiligt. Blei akkumuliert sich wie andere Schwermetalle in Klärschlämmen, Sedimenten aber auch in Lebewesen (bsp. über Dünger) und wird so zum Umweltrisiko. Die umweltschädigende Wirkung von Blei will auch niemand schönreden, dazu ist das Thema viel zu ernst. Dennoch ist die Bedeutung von Blei nicht unerheblich und in speziellen Verfahren, oder in sicherheitstechnischen Bereichen teilweise unersetzbar. So zum Beispiel in Achsenlager von Eisenbahnzügen, Autobatterien, beim Strahlenschutz und vielen anderen Industrieanwendungen, wo die Sicherheit nicht zum Spielball einer falsch verstandenen Umweltpolitik geopfert werden sollte. Dennoch scheint es immerzu beratungsresistente "Öko"-Politiker zu geben, die nicht den Unterschied zwischen Blei und hochgiftigen BleiChromaten oder BleiArsenit kennen (wohl im Unterricht gepennt oder zu viele Pfeifchen geraucht?). Nachhilfe unter: http://www.gifte.de/Chemikalien, http://www.reach-clp-helpdesk und http://www.gifte.de/Chemikalien/blei(ii)arsenit.htm Blei kommt in der freien Natur meist in Erzen zusammen mit Kupfer, Zink und Silber vor. Galena ist das am häufigsten vorkommende Bleierz. Es beinhaltet 86,6% Blei. Weitere Erscheinungsformen sind Cerussit und Anglesit. Verglichen mit der Menge, die in Deutschland jährlich Verwendung findet (395 Mio.kg), ist unser Verbrauch mit 7,63kg/Jahr geradezu winzig. Weltweit werden rund 6,4 Millionen Tonnen Blei verwendet, davon 395000 Tonnen in Deutschland. Und last but not least: Blei ist ein Naturprodukt. Das natürliche Vorkommen bzw. dessen Häufigkeit liegt bei 2 x 10-3 % (prozentualer Massenanteil der Erdhülle, d.h. der Erdkruste/Ozeane bis 16 km Tiefe). Weitere Infos finden Sie unter: http://www.periodensystem... Konnten noch andere Einsparungen zum Schutz der Umwelt realisiert werden? Ja. Der Verbrauch an Energie und Papier konnte ebenfalls deutlich und nachhaltig reduziert werden. Neben kürzeren Lötphasen (bleihaltiger Produkte) mit weniger Stromverbrauch (=weniger CO2 Emission bei den Kraftwerken) wurden nach-und-nach alle technischen Dokumentationen auf CD übertragen (PDF-Files), wodurch sich unser Papierverbrauch zur Herstellung von technischen Dokumentationen erheblich reduzieren ließ. Darauf hin wurde der hierfür zuständige DIN-A3-Kopierer wegen Unterforderung außer Betrieb genommen. Dies spart ebenfalls hohe Kosten für Strom, Toner sowie bei der Instandhaltung. Was wird künftig noch für den Umweltschutz bei KOLTER ELECTRONIC getan? Ziel ist es, weitere umweltbelastende Stoffe sukzessive aus möglichst vielen Produkten zu entfernen. Zusätzlich wird eine interne Bild-Datenbank zur bestehenden QS etabliert, um kritische Fertigungsprozesse und deren mikroskopische Analysen minuziös zu protokollieren. Werden Lotmittelreste umweltgerecht entsorgt? Ja. Diese Stoffe werden in einem geschlossenen, vorschriftsmäßig gekennzeichneten Spezialbehälter gesammelt und in zeitlichen Abständen von unserem Lieferanten einem Metall-Recycling-Prozess unterzogen. Die Jahresmenge an Rest- und Abfallstoffen (Altlote und Krätze) liegt bei etwa 2 kg. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden diese Protokolle und Vorgänge archiviert. Falls Sie weitere Informationen hierzu wünschen, können Sie auch gerne direkten Kontakt mit unserem Lotmittelhersteller aufnehmen: http://www.balverzinn.de... Auf manchen Kolter-Platinen ist ein rundes Symbol mit durchgestrichenem Pb-Zeichen sichtbar. Heißt das, dass die Karte bereits komplett in bleifrei bzw. RoHS-konform gefertigt wurde? Nein. Das Zeichen steht nur für die (leere) Leiterplatte selbst, nicht aber für bestückte Bauteile und/oder verwendete Lote. Die Umstellung auf RoHS-konforme Produkte erfolgt erst, wenn ALLE Bauteile RoHS-konform beschaffbar und gelagert sind. Ansonsten würde das bleifreie Lot zu stark mit bleihaltigen Substanzen der unkonformen Anschlussdrähte bleihaltiger Bauelemente kontaminiert. RoHS-konforme Schaltungen sind nur dann RoHS-konform, wenn sie mit einer entsprechenden RoHS-Kennzeichnung gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung wird ebenso im produktbezogenen QS-Bericht mit laufender Nummer mitprotokolliert, um Missbrauch (fakes) vorzubeugen. Unsere RoHS-Kennzeichnung ist ein kleiner, runder, grüner Aufkleber mit Schriftzug: "RoHS-konform 2002/95/EG" mit einem kleinen Kreis + Häkchen in der Mitte. Auf besonderen Wunsch können wir bleihaltige Produkte auch gerne für Sie "Positiv" kennzeichnen. Wird die Lötqualität bei bleifrei erhalten bleiben? Bleifreie Lötverbindungen sehen anders aus, als Verbindungen mit dem altbekannten Sn63/Pb37 Zinn-Blei-Lot. Sie sind in der Regel sehr stumpf und breiten sich weniger in der gewohnten Kelchform aus. Dies führt zu steilen Kontaktwinkeln am Rand der Lötverbindung, wo das Lot das Substrat kontaktiert. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lötstelle fehlerhaft ist. Langzeitverhalten und deren Qualitätsbeurteilungen können aber erst nach mindestens 5 (besser 10) Jahren Betriebszeit relativ sicher analysiert werden und stehen somit noch nicht zur Verfügung. Möglicherweise wird mit einem erhöhten Ausfallrisiko aufgrund von Oxidationen u.a. Problemen wie Zinnpest (Whisker), Black-Pad... zu rechnen sein. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass auf Grund von bleifreien Loten und der damit einhergehenden, höheren Löttemperatur, die Herstellung von RoHS-konformen Produkten einen wesendlich höheren (bis zu 400%), klimaschädlichen Energieverbrauch bei deren Herstellung bewirkt, denn die Löttemperatur ist im Vergleich höher, die Benetzungszeit und Vortemperaturphase wesendlich länger wie die des Pb-haltigen Standardlots. Damit erhöht grundsätzlich die Umstellung von bleihaltig auf bleifrei (RoHS-konform) die Emission von CO2-Treibhausgasen. Diese Richtlinie ist somit insbesonders vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe, knapper Ressourcen und stetig steigender Energiepreise fahrlässig kontraproduktiv und muss in der EU dringend (u.a. für KMU verträglich) überarbeitet werden! Der Vollständigkeit halber müssen wir noch auf das Risiko bei Temperaturwechselzyklen zwischen -40 °C und +125 °C bei RoHS-konformen Lotverbindungen hinweisen. Hier ist im Gegensatz zu bleihaltigen Lotverbindungen auf Grund von Deformierungen (bsp. unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten) und Rissbildung (bsp. Veränderungen der intermetallischen Verbundstoffe) mit einem hohen Ausfallrisiko zu rechnen. Das mag für Handys keine große Rolle spielen, da deren Kaufzyklus kaum die Garantiedauer überdauert. Wir legen jedoch mit unseren Produkten größten Wert auf eine möglichst lange Lebensdauer, die nicht selten bei 20 Jahren (und mehr) liegt. Durch die Umstellung der halbleiterverarbeitenden Industrie werden bei der Herstellung RoHS-konforme Bauelemente einem erhöhten Lötstress ausgesetzt. Da der verwendete Kunststoff Feuchtigkeit aus der Umgebung aufnimmt, kann es beim Lötprozess zum sogenannten „Popcorn-Effekt“ kommen. Bei diesem Prozess verdampft Restfeuchte schlagartig und bildet Risse an den Grenzflächen. Hier helfen keine fachmännischen Placeboempfehlungen wie Lötprofilqualifikationen oder erweiterte Qualifikationsuntersuchungen, um diese Probleme und den damit einhergehenden Ausfällen während der Baugruppenfertigung vorzubeugen, die von Seiten der Verbände ohne tatsächlichen Praxisbezug empfohlen werden. An dieser Stelle wird auf die Richtlinie 2002/95/EG (2006/691/EG) Abs. 2 hingeweisen, wonach aus technischer und umweltökologischer Sicht eine bleifreie Fertigung ohne gefährdende Wirkung nicht praktikabel ist, da der Einsatz von bleifreien Ersatzstoffen die möglichen Vorteile für die Umwelt, die Gesundheit und/oder die Sicherheit der Verbraucher nicht überwiegen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls für Ihre Anwendung die RoHS-Fähigkeit eines Artikels zwingend erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne. Hier noch ein interessanter Info-Link zur Zinnpest: http://nepp.nasa.gov. Die Sinnhaftigkeit dieser "Öko"-Richtlinie muss nach Faktenlage ernsthaft angezweifelt werden, insbesonders vor dem Hintergrund, da jetzt ohnehin jedwede Elektronik über WEEE eingesammelt und rezykliert wird, sowie die Gesamtmenge restlicher Bleimengen in Elektronikschrott auf Deponien im Vergleich zu anderen Bleiquellen gerade mal 1% betragen hat. Dabei wurde jetzt noch nicht einmal auf die nun weltweit langen Transportwege von Schiffsladungen an zusätzlichen Erzen aus USA, Australien, Kanada, Chile, Brasilien, Thailand, Peru, Afrika..., welche für die neuen RoHS- Legierungen verantwortlich sind und riesige Mengen Treibstoff in die Umwelt blasen, eingegangen. Auch sind die unterschiedlich - aber notwendigen und sehr aufwendigen Schmelzverfahren bedenklich, da deren Energieverschwendung in keiner energiebilanzierenden Gesamtstudie auftauchen. Tja, die Wahrheit kann grausam sein. An die verantwortlichen EU-Politiker: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht! Können Reparaturen noch mit bleihaltigem Lot erfolgen? Ja. Jedoch nur in Verbindung mit Produkten, die vor dem 01.07.2006 in Umlauf kamen. Generell sollte aber auch für Nacharbeiten und Reparaturen möglichst nur bleifreies Lot verwenden werden. Doch Vorsicht: In bleifreiem Lot können je nach Anwendung unterschiedliche Legierungen verwendet werden, die sich eventuell nicht mit einer bleihaltigen Lötstelle vertragen. Besteht die Möglichkeit, im Rahmen von bleihaltigen Ersatzteillieferungen vorhandene Anlagen zu erhalten? Ja, denn das Stoffverbot gilt ebenso nicht für Ersatzteile von Produkten oder Anlagen bzw. Anlagenteilen, sowie für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden. Das Verbot gilt ebenfalls nicht für Teile, die aus gebrauchten Geräten ausgebaut und als Ersatzteile wiederverwendet werden. Sind die Basismaterialien für die ca. 30 Grad höhere Verarbeitungstemperatur verfügbar? Ja. Der Laminat-Hersteller (Fa. ISOLA AG) bestätigt, dass die höhere Verarbeitungstemperatur zum bleifreien Löten in den Basismaterialien bereits entwickelt ist und entsprechende Wärmestabilität aufweist. Zitat: "Durch die Umweltzertifizierung nach ISO14001 ist die Isola GmbH insbesondere verpflichtet alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Deshalb kann die Isola GmbH bestätigen, dass diese Stoffe weder Bestandteil ihrer Basismaterialien sind, noch dass sie zu ihrer Herstellung eingesetzt werden. Das Bleiverbot bringt eine um 30 - 40 °C höhere Verarbeitungstemperatur beim bleifreien Löten mit sich. Entsprechend wärmestabile Basismaterialien wurden entwickelt und werden angeboten. Cadmium, Quecksilber und Chrom-VI haben zu keiner Zeit eine Rolle bei Basismaterialien gespielt. Bei den Flammschutzmitteln wird oft die Frage gestellt, welchen Stoff wir einsetzen und ob er in die Klasse der PBB oder PBBE fällt und damit zukünftig verboten sein wird. Zum Erreichen der Flammschutzklasse VO gemäß UL94-Spezifikation setzen wir bromierte Epoxidharze ein. Diese erhält man in der Regel dadurch, dass die Reaktivkomponente Tetrabrombisphenol-A (TBBA) in einen geeigneten Glycidylether einreagiert wird und somit fester, nicht mehr trennbarer Bestandteil der Polymermatrix ist. Wichtig ist, dass weder das reine Tetrabrombisphenol-A, noch das daraus hergestellte bromierte Epoxidharz zur Klasse der PBB oder der PBBE gehören. D. h., dass unsere Basismaterialien aus bromierten Epoxidharzen weiterhin in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien 76/769/EWG, 2002/95/EWG und 2002/96/EWG der EU hergestellt werden. Eine Studie des "Scientific community on Health and Environmental Risks" der Europäischen Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz belegt, dass das von Isola eingesetzte TBBA nicht toxisch relevant ist." Zitat Ende. Link zum Hersteller: http://www.isola.de Entspricht das Basismaterial (bzgl. Leiterplatte) der RoHS-Richtlinie? Ja. Laut Laminat-Hersteller (Fa. ISOLA AG) werden u.a. auch keine PBB- oder PBBE-bromierte Epoxidharze verwendet. Die Einhaltung der RoHS-Verordnung wird bereits jetzt schon durch den Vor-Lieferanten in voller Übereinstimmung bestätigt. Die Flammschutzklasse VO gemäß UL-94-Spezifikation wird durch andere bromierte Epoxidharze erreicht. In der Regel wirkt bei FR4-Material Tetrabromebisphenol A (CAS-Nr.: 79-94-7) als Flammhemmer. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese Dokumente bei uns dauerhaft hinterlegt. Typische Vertreter von PBB
und PBDE waren:
Werden noch feuergefährliche Flussmittel in der Fertigung verwendet? Nein. Am bekanntesten dürfte Isopropanol (2-Propanol) sein, dass oftmals in Flussmittel zur Verwendung bei Lötharzen findet. Diese lösemittelhaltigen Chemikalien haben wir gegen wasserbasierende, umweltfreundliche Stoffe ersetzt. Flussmittel auf Basis von 2-Propanol sind nicht verboten, es gibt jedoch neue Auflagen seitens der Gesetzgeber, wie mit diesen Stoffen umzugehen ist. Da nun keine Explosionsgefährdung gem. § 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mehr vorliegt, entfällt das betriebliche Explosionsschutzdokument. Werden die EU-Richtlinien 2000/53/EG und 2003/11/EC eingehalten? Unser Leiterplattenhersteller bestätigt dazu wie folgt: Zitat Anfang: "Unser eingesetztes Basismaterial FR4 enthält wie alle gängigen FR4-Basismaterialien Tetrabrombishphenol A als Flammschutzmittel, welches allerdings reaktiv im Epoxydharz gebunden ist. Der Anteil beträgt 19%. Gemäß der EU-Richtlinie 2000/53/EG enthält das von uns eingesetzte Basismaterial keines der folgenden Schwermetalle: Blei; Cadmium; Quecksilber; sechswertiges Chrom; sowie keinen der folgenden Stoffe: Polybromiertes Biphenil; Polybromiertes Diphenyl; Chloriertes Paraffin. Auch unser eingesetzter Lötstopplack Probimer 65 erfüllt die EU-Richtlinie 76/ 769/ EWG bzw. die Gefahrstoffverordnung Anhang IV/ no. 23 und enthält ebenfalls keine sogenannten polybromierten Flammhemmer." Zitat Ende. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese Aussagen und Dokumente bei uns dauerhaft hinterlegt. Verwendet KOLTER ELECTRONIC UL-approbiertes Leiterplattenmaterial? Ja. Die UL-File-Nummer lautet: E83558/94-V-0. Die Flammprüfung wurde nach UL 94 mit der Nichtbrennbarkeitsstufe V-0 bestätigt. Was heißt UL? UL steht für Underwriters Laboratories Inc. Sie ist eine unabhängige Organisation, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Das Labor entwickelt Sicherheitsvorschriften, die häufig in ANSI Normen übernommen werden und führt Sicherheitstests sowie Zertifizierungen (u.a. an Leiterplattenmaterial) durch. UL ist eine Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation insbesonders für amerikanische Sicherheitsstandards die weltweit Anerkennung findet. Entspricht das Leiterplattenmaterial bzw. dessen Qualität den QM-Bestimmungen? Die Leiterplattenqualität unseres Lieferanten wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 gewährleistet. KOLTER ELECTRONIC unterhält jedoch aus Kostengründen kein ISO-zertifiziertes QM-System. Wer ist bei KOLTER ELECTRONIC der Betriebsbeauftragte für die Sicherheitsüberprüfung gem. SÜG? Niemand, da wir selbst keine sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ausführen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass unsere Produkte in diesen oder anderen Bereichen durch Dritte Verwendung finden. Einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen sehen wir gelassen entgegen. Info-Link
dazu:
Werden die Umsetzungsempfehlungen für die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung eingehatlten? Wir fallen nicht unter diese Verordnung. Die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung gilt nur für Betriebe, die gefährliche Güter/Stoffe in einer Menge über 3t (3000 Liter) befördern oder hiervon betroffen sind. Wir handeln oder transportieren jedoch keine gefährlichen Güter und verbrauchen oder lagern solche Mengen nicht. Die Mengengrenzen werden, falls diese Stoffe überhaupt verwendet werden, weit unterschritten. Info-Link dazu: http://www.vci.de/template... Für wen gilt REACH? Nur für Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen als solche, oder von Stoffen in Zubereitungen, welche in die Europäische Gemeinschaft (EG) und den Europäischen Wirtschaftsraum gelangen. Diese müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur ihre Produkte vorregistrieren, sofern sie in Mengen von >= 1 t/a herstellen oder importieren. Fallen die Produkte von KOLTER ELECTRONIC in den Bereich von REACH? Nein. Unabhängig davon, ob wir von REACH betroffen sind, befragen wir derzeit alle unsere Lieferanten, ob sie Substanzen vorregistriert haben oder planen, Substanzen zu registrieren. Jedoch können wir basierend auf den uns verfügbaren Daten bestätigen, dass wir nicht verpflichtet sind, solche Substanzen zu registrieren. Begründung: Da unsere gesamte Produktion weit unter 1 t/a beträgt, fallen wir nicht unter diese Richtlinie bzw. Meldepflicht. Es besteht keine Notwendigkeit einer REACH-Registrierung nachzukommen, da wir als nachgeschalteter Anwender keine Chemikalien herstellen und unsere Produkte ausschließlich im EWR-Wirtschaftsraum zukaufen (also nicht importieren). Ausländische Fremdprodukte, die wir als Zwischenhändler anbieten, kaufen wir ebenfalls über Großdistributoren in der EU ein. Was bedeutet eigentlich REACH? REACH steht für: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals Regulation (REACH) Welche Produkte werden von REACH erfasst? Grundsätzlich betrifft die REACH nur Stoffe und Zubereitungen, die im weitesten Sinne als Chemikalien anzusehen sind, sowie Produkte, die bestimmungsgemäß eine Chemikalie freisetzen (z.B. Druckerpatronen, Schreibstifte etc.). Elektronische Bauteile setzen im Regelfall (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) keine Stoffe absichtlich frei (Art. 7 der REACH-Verordnung) und sind daher in der Regel nicht von REACH betroffen. Demnach ist auch ein Elektrolytkondensator, der auslaufen kann, nicht betroffen, da er nicht bestimmungsgemäß eine Chemikalie abgibt. Werden Stoffe verwendet, die in der SVHC-Liste enthalten sind? Aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration von über 0,1 Prozent enthalten sind. Bei bleihaltigen Produkten (nicht RoHS-konform) liegt die Pb-Massenkonzentration auf Grund der Lotverbindungen über 0,1 Prozent. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Dinge sehr ernst. Die Liste der SVHC-Stoffe umfasst derzeit 15 verschiedene, gefährliche Substanzen und ist auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unter http://echa.europa.eu veröffentlicht. Wie werde ich informiert, ob zukünftig ein SVHC-Stoff (i.d. Kandidatenliste) verwendet wird? Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten jedoch in nicht relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Informationen von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir diese Informationen sebstverständlich zur Verfügung stellen. Wird die neue EU-Richtlinie für Chemikalien "REACH" eingehalten? Nocheinmal: KOLTER ELECTRONIC verkauft keine, importiert keine und stellt auch keine Chemikalien oder gleichartige Zubereitungen her. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unter REACH-Statement im PDF-Format zum runterladen. Können wir zu den Bauteilen Sicherheitsdatenblätter beziehen? Bei uns leider nicht. Um für jedes Produkt sämtliche Sicherheitsdatenblätter für alle Bauteile zu beschaffen, wäre für uns ein nicht mehr zu vertretender Aufwand, den wir administrativ nicht bewältigen können. Die Sicherheitsdatenblätter (MSDS material safety data sheets) können nur direkt bei den Herstellern von Bauteilen angefordert werden. Da es im Ausland jedoch keine REACH-Richtlinien gibt (da nur im EWR wirksam), sind nicht alle Hersteller geneigt, Sicherheitsdatenblätter auszugeben. In diesem Fall müssen Sie Ihre Anfrage an die zuständigen Distributoren richten, die wir Ihnen gerne nennen werden. Wo finde ich weitere Informationen zu REACH? Beispielsweise beim Umweltbundesamt (UBA), der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Wo finde ich die REACH-Richtlinien? z.B. hier: http://www.reach-helpdesk.de/de/Verordnung/REACH.html?__nnn=true Wie ist das Brandverhalten von Bauteilen hinsichtlich REACH zu beurteilen? Die Entstehung giftiger Stoffe im Brandfall kann nicht vorausgesagt werden, da ein Brand keinen normierten Vorfall darstellt und die Folgen von zu vielen, nicht vorhersehbaren Faktoren (Temperatur, Sauerstoffgehalt, Luftfeuchtigkeit etc.) abhängig ist. Da zudem unsere Produkte beim bestimmungsgemäßen Betrieb keine Stoffe freisetzen, ist REACH nicht anwendbar. Warum werden keine Fragebögen zu REACH, RoHS, EuP u.a. Richtlinien beantwortet? Die Beantwortung einer Vielzahl von individuellen Fragebögen bzgl. Deklaration von Stoffen in Produkten oder Bauteilen, ist uns leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der hohen Anzahl an Anfragen keine speziellen Fragebögen ausfüllen können. Wir hoffen jedoch, dass diese Webseite die von Ihnen gewünschten Informationen zu Ihren Fragen enthält. Wozu wurde REACH gemacht? Laut BMU soll mit REACH die Umwelt europaweit verbessert werden, sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Industrie gestärkt werden. Werden Chemikalien zur Herstellung von Produkten verwendet? Ja, diese werden jedoch bei uns verbraucht. Die Verwendung von ausschließlich zugelassenen Chemikalien erfolgt strikt nach technischen Regeln bzw. anerkannten Verfahren, sowie nach Herstellerangaben bzw. deren Empfehlungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden Chemikalien (bsp. Flussmittel, Reinigunsmittel) nur für den jeweils zugewiesenen Einsatzzweck angewendet (aaRdT). Alle Stoffe werden dabei auf ein Minimum reduziert und möglichst wiederverwendet bzw. aufbereitet, um die Umwelt zu entlasten und unnötige Kosten zu sparen. Wo finde ich weitere Informationen im Umgang mit Chemikalien? http://www.gefahrstoff-info.de
Ist Blei jetzt verboten? Das kommt ganz darauf an, denn dieses Stoffverbot gilt nicht für alle Produkte. Beispielsweise sind ortsfeste Industrieanlagen und deren Sub-Komponenten, sowie elektrische Einrichtungen in Gebäuden nicht betroffen. Blei ist zwar ein gesundheitgefährdendes Schwermetall, dessen Eintrag in die Umwelt als schädigend und belastend gilt, dennoch ist die Verwendung in Loten zur Herstellung von eigenständigen Geräten in der Medizintechnik und Automatisierung oder bei Instrumenten (siehe ElektroG: Kategorie 8 und 9, Ausnahmeregelung RoHS) weiterhin erlaubt. Weitere Informationen zu den Ausnahmen finden Sie im ElektroG und der europäischen RoHS-Richtlinie sowie in Leitfäden des UBA. Die Umstellung auf bleifreie/RoHS-konforme Produkte ist in der Kategorie 8 und 9 (zur Zeit) freiwillig und sollte mit sehr großer Sorgfalt erfolgen, um das hohe Risiko von Qualitätsmängeln aufgrund der bleifreien Fertigungstechnik auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwendung von bleifreien Baugruppen muss daher jeder vor sich selbst verantworten, da es immer noch keine belastungsfähige (unabhängige) Studien zur Sicherheit von industriell genutzten Langzeitprodukten gibt. Aus unserer Sicht besitzen bleifreie Lote immer noch zu hohe Risiken bzgl. der Haltbarkeit von Produkten. Wie minimiert KOLTER ELECTRONIC die Umweltbelastung durch seine Aktivitäten? KOLTER ELECTRONIC entwickelt Industrieprodukte in der Art, dass ihre Verwendung auf möglichst lange Dauer ausfallfrei und sicher funktioniert. Die Langlebigkeit von qualitativ hochwertigen Industrieprodukten hat bei uns höchste Priorität. Bei der Herstellung werden aber auch stets neue und umweltfreundlichere Verfahren getestet und auf ihre praktische Verwendbarkeit überprüft. Weiterhin ergreifen wir folgende Maßnahmen, um die Umweltbelastung weiter zu minimieren: Gezielter Einkauf von umweltfreundlicheren Bauteilen, Verringerung von Fertigungsabfällen, Verzicht auf gefährliche Chemikalien bzw. Einschränkung/Einstellung der Verwendung gefährlicher Chemikalien im Lötprozess, sowie sparsamer Einsatz von Ressourcen, wie Wasser, Strom und energetisch aufwendigen Vorprodukten. Wie werden die Leiterplatten gereinigt? In einem SONOREX RK156BH
Ultraschallreinigungsgerät der Marke BANDELIN electronic GmbH &
Co. KG.
Welche Chemikalien werden zur Kartenfertigung verwendet? 1) Umweltfreundliches, spezielles
Flussmittel auf Wasserbasis. (Der Hersteller ist EN ISO 14001 + 9001
zertifiziert)
Die bei der Produktion verwendeten Stoffe entsprechen der Lagerklasse LGK 12 für nichtbrennbare Flüssigkeiten. Diese Stoffe (gem. WKG 1) sind nicht überwachungsbedürftig und mit vorhandenen Schutzausrüstungen (Hand- und Augenschutz), sowie unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien entsprechend sachgemäß anwendbar. Sind zu den verwendeten Chemikalien entsprechende Sicherheitsdatenblätter vorhanden? Ja. Entsprechende Sicherheitsdatenblätter (gem. 91/155EWG) liegen uns vor, werden beachtet und sind dauerhaft (griffbereit) hinterlegt. Die Leiterplattenfertigung findet zudem nicht bei uns, sondern in einem deutschen Zulieferbetrieb statt. Zur Fertigung der Leiterplatten werden lt. Hersteller keine umweltgefährdenden oder verbotenen Stoffe verwendet. Für das umweltgerechte rezyklieren von Chemikalien ist der Leiterplattenlieferant eigenverantwortlich. Alle anderen, marktüblichen Bauteile werden nicht bei uns hergestellt, sondern über ISO-zertifizierte Großdistributoren (bsp. Fa. Spörle, Farnell, Rutronik, RS...) zugestellt. Wir verlassen uns auf Auskünfte der inländischen Großdistributoren (Importeure), dass die vertretenen Markenhersteller alle notwendigen Umwelt- und EU-Richtlinien bei der Herstellung von Bauteilen ordnungsgemäß einhalten. Werden alle Bauteile einer Umweltverträglichkeit unterzogen? Nein. Leider haben wir keine Möglichkeit, alle Bauteile auf ihre chemische Zusammensetzung und deren Umweltverträglichkeit hin zu überprüfen. Wo finde ich weitere Informationen zu Inhaltsstoffen in Bauelementen? Bitte mal mit "Umbrella Specifications" googeln. Werden zu den elektr. Produkten von KOLTER ELECTRONIC auch Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert? Nein. Nur Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen müssen entweder ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Sicherheitsinformation dem Abnehmer zur Verfügung stellen. Da wir selbst keine chemischen Stoffe oder Zubereitungen herstellen, sondern Weiterverarbeiter von bereits hergestellten Bauteilen sind, fallen wir nicht unter die Pflicht, Sicherheitsdatenblätter für unsere elektronischen Produkte anzufertigen. Wir verlassen uns auf Auskünfte der inländischen Großdistributoren (Importeure), dass die vertretenen Markenhersteller alle notwendigen Umwelt- und EU-Richtlinien bei der Herstellung von Bauteilen ordnungsgemäß einhalten. Werden die Umweltbestimmungen nach BImSchV eingehalten? Ja. Die meißten Forderungen der BImSchV-Richtlinie treffen jedoch auf KOLTER ELECTRONIC nicht zu. Forderungen, die zutreffen, werden richtlinienkonform eingehalten. Zudem betreiben wir keine genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der UVP oder nutzen Verfahren mit schädlicher Umwelteinwirkung oder erheblicher Belästigung. Aus Gründen der Rechtssicherheit kommen nur zugelassene Materialien in sehr kleinen Mengen zum Einsatz, die keiner Emissionserklärung bedürfen. Entsprechende Maßnahmen und Verhaltensregeln wurden vorsorglich in einer mir selbst auferlegten Betriebsanweisung festgehalten. Setzt KOLTER ELECTRONIC noch FCKWs ein? Nein. FCKWs werden bereits seit 1989 nicht mehr verwendet (z.B. bei Vorprodukten in Form von Leiterplatten). Fluorchlorkohlenwasserstoffe sind zwar vergleichsweise wenig giftig, der Einsatz dieser Stoffe ist nach meinem Kenntnisstand aber schon seit 1990 verboten. Genaueres erfahren Sie hierzu unter: http://bundesrecht.juris.de... Weitere Fachinformationen finden Sie hierzu unter: http://www.umweltlexikon-online.de/...und http://www.bayern.de/lfu... Verwendet KOLTER ELECTRONIC Substanzen, die die Ozonschicht schädigen können? Nein. KOLTER ELECTRONIC verwendet in der Fertigung weder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) noch halogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe (HBFC), Halone, 1,1,1-Trichlorethane (Methylchloroform), Tetrachlorkohlenwasserstoffe oder Methylbromide. Auch unsere Zulieferer dürfen diese Chemikalien in ihren Fertigungsverfahren nicht verwenden. Werden Chemikalien richtig gelagert? Ja. Diese Stoffe (Lot, Flussmittel und LP-Reiniger) werden, wie im Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG gefordert, nur bei Raumtemperatur zwischengelagert und anwendet. Es werden nur kleine Gebinde von zugelassenen Stoffen (< 20 Liter) im originalen, gefahrengutrechtlich zugelassenen Transportbehälter gelagert (Anzeige- und Erlaubnisfrei lt. TRbF-20 Läger). Größere Mengen einzulagern macht zudem keinen Sinn, da diese Stoffe nur zeitlich begrenzt einsatzfähig sind (Flussmittel i.d.R. bis zu 2 Jahre, LP-Reiniger bis max. 6 Jahre). Die zur Anzeigepflicht notwendige Menge wird weit unterschritten. Es werden nur unzerbrechliche Gefäße zur Lagerung verwendet. Werden Chemikalien weiter verkauft? Nein. Wir betreiben keine Anlage und auch keinen Handel zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe. Wurden Maßnahmen zum Unfallschutz vorgesehen? Ja. Es wurde ein mobiler Behälter mit Löschgranulat aufgestellt, um bei einem unbeabsichtigen Austritt von Chemikalien, diese rasch zu binden. Der Bodenbereich ist mit lösemittelbeständigen PVC-Platten (Industriefußboden) ausgelegt, um bei einem Störfall den Eintrag von Stoffen in die Umwelt zu verhindern. Zudem werden in der Produktion ausschließlich Chemikalien verwendet, deren Gefährdungsbeurteilung und Verwendung unbedenklich ist. Ein Eintrag in die Umwelt gilt dennoch zu vermeiden. Bei Wassereinbruch steht zusätzlich eine mobile Tauchpumpe zur Verfügung, um die Kontamination mit Wertgegenständen zu unterbinden und weitere Schäden abzuwenden. Entspricht der Arbeitsplatz den Vorschriften? Ja. Der Labortisch ist hinsichtlich Werkstoff und Konstruktion so beschaffen, dass dieser den vorgesehenen betrieblichen Beanspruchungen standhält. Die Arbeitsfläche ist mit einem flüssigkeitsdichten und hitzebeständigen Belag versehen. Gegenüberliegende Arbeitsflächen sind mit einem 1,2 Meter hohen transparenten Spritzschutz abgegrenzt. Siehe DIN 12 926-1. Ist eine ausreichende Raumbelüftung vorhanden? Ja. Unsere zwei Arbeitsräume werden zusätzlich diagonal be- und entlüftet, um mindestens den 5-fachen Luftwechsel zu gewährleisten. Die Lüfter besitzen eine Förderleistung (PLuft) von 343m3/h bei einer Raumgröße von 16qm. Damit werden sämtliche MAK-Werte unterschritten. Die Tisch-Lötanlage der Marke Seho® beinhaltet zudem eine eigene Absaugeinrichtung (Zwangsbelüftung), um den Eintrag von Dämpfen am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Austreten von Löt-Dämpfen in den umliegenden Arbeitsbereich wird durch einen werkseitig angebrachten, klappbaren, transparenten Sichtschutzaufsatz unterbunden. Dieser wird nur zum Befüllen oder Ablassen von Stoffen kurzfristig entfernt, wenn die Anlage abgeschaltet bzw. erkaltet ist. Die Zuluft maschineller Raumlüftung besteht gem. BGR 121 aus 100% Außenluft. Nachtrag: Der weitere Einsatz dieser Belüftungsanlage kann künftig entfallen, da keine Gefahrstoffe gemäß § 4 Gefahrstoffverordnung mehr zur Anwendung kommen. Neuartige Chemikalien, Ersatzstoffe und Fertigungsverfahren stellen fortan keine überwachungspflichtige Gesundheitsgefährdung dar. Entsprechen die klimatischen Arbeitsplatzbedinungen den Vorschriften? Ja. Die Raumtemperatur ist geregelt und beträgt 22,5 (±0,5) Grad Celsius und birgt eine Luftfeuchtigkeit von durchschnittlich 57%. Arbeitsplatzbezogene Klimawerte werden alle 6 Monate ermittelt. Die Toilette ist ebenfalls beheizt und mit einem regelbaren Raumthermostat ausgestattet. Entsprechen die Arbeitsplatzbedignungen den Richtlinien der EU? Die in der EG geforderten "allgemeine Schutzziele" werden unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzung der ArbStättV eingehalten. Werden die Chemiekalien richtig gelagert? Ja. Unsere Chemiekalien (ausschließlich Kleinmengen) werden natürlich vorschriftsmäßig in einem abschließbaren Umweltschrank gemäß ArbStättV, BetrSichV und GefStoffV gelagert. Dieser Schrank entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gem. GefStoffV §24, sowie weiteren Sicherheitskriterien (eingesetzte Auffangwannen) und ist zudem TÜV/GS geprüft. Bezug über Fa. BBE GmbH, siehe http://www.bbe-gmbh.de. Die Regelungen und Empfehlungen des VCI- Konzepts (für die Zusammenlagerung von Chemikalien) werden ebenso befolgt. Siehe: http://www.vci.de... Vorsorglich wurde noch ein abschließbarer Umweltschrank gem. DIN EN ISO 14.000ff (entspricht u.a. Wasserhaushaltsgesetz § 19-1) aufgestellt, um flüssige Stoffe in keinen Gebinden vorschriftsmaßig zwischenzulagern und vor unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen. Dieser Schrank besitzt verzinkte Stahlwannen und ist belüftet. Weitere Links:
Was passiert mit den chemischen Abfällen? Stets gilt der Grundsatz: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen. Dennoch fallen bei jeder Produktion von Gütern immer Abfälle an, die nicht vermieden bzw. verwertet werden können. Reststoffe (gesättigte Flussmittelreste), welche nicht mehr im Produktionsprozess verwendet werden können, belaufen sich auf ca. 2,5 Liter pro Jahr (Stand 2005). Da diese Menge recht klein ausfällt, werden diese Reststoffe gesondert gesammelt und entsprechend als gewerblichen Abfall über eine geeignete Schadstoffsammelstelle je nach Aufkommen entsorgt. Zusätzlich wurde ein Entsorgungsplan erarbeitet, um auch alle anderen Abfall- und Reststoffe richtlinienkonform zu entsorgen. Andere Reststoffe werden in geeigneten Behältern getrennt gesammelt und einer stofflichen Verwertung an zertifizierte Entsorger oder Verwerter übergeben. Auch wenn es sich bei diesen kontrollfreien Abfällen nur um geringe Mengen handelt, werden dennoch alle Lieferprotokolle zu den Entsorgungen archiviert, damit wir den Verbleib dieser Abfälle jederzeit belegen können. Da wir nur sehr kleine Mengen zum Entsorger bzw. Verwerter transportieren, sind die Einstufungen und Pflichten aus der GGVS (GGVS=Gefahrgutverordnung Strasse) auf KOLTER ELECTRONIC nicht anwendbar (siehe Gefahrgut-Ausnahmeverordnung: Ausnahme Nr. 9 der GGAV). Alle Gebinde werden dennoch (aus Gründen der eigenen Sicherheit) in nur max. 5 Liter großen, gefahrengutrechtlich zugelassenen Transportbehälter transportiert und mit Gefahrensymbolen nach GefStoffV und Sicherheitszeichen nach BGV A 8 gekennzeichnet, falls bei einem Unfall entsprechende Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen erforderlich werden. Die max. zulässige Stoffmenge wird zudem stets unterschritten. Diverse Sicherheitsdatenblätter, ein Umwelt-Notfallkoffer sowie Feuerlöscher werden aus Gründen der Sicherheit permanent mitgeführt. Nachtrag: Aufgrund weiterer Umstellungen haben wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungs- und VOC-freier Flussmittel entschieden, sodass zukünftige Entsorgungen durch Dritte entfallen werden. Die neuen Chemikalien sind biologisch abbaubar. Die gebrauchten Lösungen dürfen lt. Hersteller nach Prüfung bzw. Neutralisation durch Zugabe von leichten Säuren/Laugen (pH Sollwert = 7) eigenständig entsorgt werden. Werden auch andere gewerbliche Abfälle richtig entsorgt? Ja. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden ebenso über eine eigene Restmülltonne (für entgeltpflichtige Gewerbeabfälle) gem. der Gebührensatzung des Rhein-Erft-Kreises vorschriftsmäßig entsorgt. Gewerbeabfälle, die nicht in die Reststofftonne gehören (bsp. Chemikalien oder Metallspäne) werden einem Verwerter oder der neuen Entsorgungsstelle Fa. Remondis® GmbH oder der Deponie "Vereinigte Ville" zugestellt. Elektronikschrott wird an entsprechende Dienstleister und Recylingbetriebe übergeben. Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesundheits- bzw. umweltgefährdend sind (Schadstoff- und Sonderabfälle), unterliegen hinsichtlich ihrer Entsorgung besonderen gesetzlichen Vorschriften sowie Regelungen übergeordneter Entsorgungsunternehmen. Nach dem Abfallrecht ist jeder, der Sonderabfälle erzeugt, für deren ordnungsgemäße Handhabung und Entsorgung verantwortlich. In manchen Fällen kann aber auch eine Entsorgung über Dritte entfallen, wenn die Stoffe fachgerecht neutralisiert werden. Beispielsweise können Säuren mit Basen neutralisiert werden (bsp. Salzsäure mit Natronlauge). Man erhält danach (bei richtiger Anwendung und Kontrolle durch Analyse mittels Indikatorstäbchen) 2H2O (Wasser) und NaCI (Kochsalz). Nachweis über pH-Wert-Bestimmung. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/PH-Wert. Bei Schwefelsäure, welche bei uns nicht zum Einsatz kommt, ist die Entsorgung schon etwas problematischer. Siehe: http://www.wasser-wissen.de... Wer ist der Gefahrgutbeauftragte? Da es keine Pflicht zum Bestellen eines Gefahrgutbeauftragten gibt, ist folglich niemand dafür vorgesehen (siehe Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV § 1b Befreiungen: unsere Kleinmengen betragen < 20kg/Jahr). Um Gefahrgut kümmere ich mich zudem immer persönlich. Dies betrifft selbstverständlich den Einkauf (Transport nur über zugelassene Gefahrgut-Speditionen), die ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung, sowie Lagerung (im zgl. Gefahrenstoffschrank), samt vorgesehener Nutzung (zulässiges Anwendungsverfahren) und die richtlinienkonforme Entsorgung mittels Liefernachweis. Weitere Infos unter: http://www.lfas.bayern.de/Vorschriften... Wird mit Gefahrstoffen sorgsam umgegangen? Ja. In bestimmten Fällen werden diese Tätigkeiten aus Gründen der Sicherheit nur von mir persönlich in Schutzkleidung, unter einem Abzug, und strikt unter Ausschluss weiterer unbefugter Personen durchgeführt. Die bei einem Unfall mögliche Gefährdung von Dritten ist somit ausgeschlossen. Entsprechende Schutzvorkehrungen, die im Umgang mit Stoffen möglicherweise Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen könnten, werden (soweit zutreffend) selbstverständlich gemäß den technischen Regeln, Gesetzen und Vorschriften, sowie den allgemeinen Schutzzielen der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt. In Abwesenheit sind die Räumlichkeiten vor Zugang Dritter verschlossen, um Diebstahl, Missbrauch oder Fehlgebrauch vorzubeugen. Der vorsichtige Umgang beim Befüllen oder Umfüllen von Flüssigkeiten erfolgt zudem mit geeigneten PSA-Mitteln wie Hand-, Augen- und Atemschutz. Bei Umgang mit ätzenden Stoffen wird vorbeugender und nachsorgender Hautschutz verwendet. Gefahrstoffe sind zudem in einem verschlossenen Gefahrenstoffschrank gelagert. Info-Link dazu: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de Unterliegt der Betrieb einer Fachbetriebspflicht? Nein. Alle Anlagen und Systeme unterschreiten die für eine Fachbetriebspflicht notwendige Anlagen- und/oder Mengengrößen. Zur Information: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen bei Überschreiten von bestimmten Anlagengrößen (näheres regeln die entsprechenden Länderverordnungen) nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten und gereinigt werden. Fachbetriebe müssen nach § 19 l WHG über notwendige Geräte und Ausrüstungen sowie über sachkundiges Personal verfügen und Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben. Nutzt KOLTER ELECTRONIC ISO 9xxx oder ein UMS nach EMAS / ISO 14001? Nein. Wie bereits mehrfach erwähnt, arbeite ich aus Zeit- und Kostengründen grundsätzlich nicht mit zertifizierten Managementsystemen. Genau betrachtet, verwende ich ohnehin schon bis zu 80% meiner knappen Zeit für Arbeitsplanung, Qualitätssicherung und umfangreiche Maßnahmen zur Betriebs- und Arbeitssicherheit sowie deren Umsetzung von Richtlinien, Verbote und Verordnungen, als diese dem eigentlichen Hauptzweck meiner Firma (der Entwicklung und Fertigung von innovativen Industrie-Produkten) zuzuwenden. Verwendet KOLTER ELECTRONIC kritische Bauelemente? Nein. Kritische Produkte und Materialien wurden schon vor vielen Jahren bei uns umgestellt, oder kamen erst gar nicht zur Anwendung. Diese Bauelemente waren beispielsweise: Kondensatoren die polychlorierte Biphenyle enthalten, Blei-Akkus, umweltgefährdende Leiterplatten sog. PCBs mit PBB oder PBBE bromierten Flammhemmern, Kathodenstrahlröhren, Gasentladungslampen (mit Quecksilber) oder Flüssigkristalldisplays (LCDs). Durch den für uns unprofitablen Verzicht von bestimmten Vorprodukten wurde somit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Ist KOLTER ELECTRONIC bei der Berufsgenossenschaft gemeldet? Ja, wir sind Mitglied und haben die Qualifikation nach dem "Unternehmermodell" abgeschlossen. Wie kann eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen? Betriebsintern haben wir für unsere Mitarbeiter gem. BG entsprechende Gefährungsbeurteilungen durchgeführt, Lösungen erarbeitet, Maßnahmen eingeleitet und archiviert. Die Vorschriften für den Umgang mit brennbaren, toxischen oder ätzenden Stoffen (wenn auch in Bauelementen gebunden) werden gerade im Bereich der Europäischen Union laufend verschärft. Wenn gleich KOLTER ELECTRONIC selbst keine Bauteile oder fertige Betriebsmittel herstellt, so kann mitunter ein Gerät entstehen, wenn mehrere Komponenten zu einer Anlage zusammengefügt werden. Damit Sie Ihre Sicherheits- und Gesundheitsziele nicht vernachlässigen, empfehlen wir daher eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlage mit jeder Komponente durchzuführen. Eine Gefährdungsanalyse ist gem. den staatlich beauftragten Stellen sowie Berufsgenossenschaften unter Anwendung der Arbeitsstättenverordnung zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz vorzunehmen. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann dabei nach normativen Beurteilungskriterien (bsp. Verordnungen, Richtlinien, Gesetze) oder nach subjektiven Beurteilungskriterien (wie Qualifikation, Wissen, Erfahrung) erfolgen. Alle Gefährdungen, Schutzziele und entsprechende Maßnahmen sind demnach zu bewerten und allgemeinverständlich zu dokumentieren. Weitere Links dazu:
Wurden Maßnahmen für den Körperschutz vorgesehen? Ja. Für den Körperschutz ist bestens vorgesorgt: Augenspülmittel, mehrfacher Atemschutz, Gehörschutz, mehrfache Schutzkleidung sowie Schutzbrillen (Gestellbrillen mit - und ohne - Seitenschutz) sowie div. Schutzhandschuhe für versch. Zwecke sind griffbereit und werden für die Dauer der Nutzung bei den entsprechenden Arbeitsschritten auch verwendet. Vor Arbeitsbeginn wird ein wasserunlösliches Hautschutzpräparat vorbeugend aufgetragen. Eine hygienische Waschgelegenheit ist ebenfalls am Arbeitsplatz vorgesehen bzw. einsatzbereit. Aus Gründen der Arbeitssicherheit werden Tätigkeiten im Umgang mit Säuren nur mit einem Vollschutz-/Chemikalienanzug gem. ISO 13982-1 (in Übereinstimmung der persönlichen Schutzausrüstung Kategorie III nach EG-Gesetzgebung) durchgeführt. Werden Lötdämpfe am Arbeitsplatz vermieden? Ja. Durch Lötdampfabsorber der Fa. Distelkamp-Electronic werden gesundheitsschädigende Dämpfe am Arbeitsplatz gem. DIN 8511 mittels Axiallüfter und Aktivkohlefilter entsprechend absorbiert. Die tägliche Arbeitszeit beträgt nur wenige Minuten, da das Löten von Hand nur in Ausnahmefällen zur nachträglichen Korrektur der Baugruppenproduktion dient. Eine zuschaltbare Raumbelüftung sorgt zudem für eine schnelle Entlüftung restlicher Dämpfe. Entsprechen die Lagerbedingungen auch der VbF - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten? Ja. Gemäß § 2 (Ausschluß der Anwendung) findet diese Verordnung jedoch auf uns keine Anwendung, da bei ortsfesten Betriebsanlagen bis zu einem Rauminhalt unterhalb 300 Litern mit diesen fest verbunden sind. Auch § 8 ist nicht erfüllt, da die Lagermenge für Lagerräume über und unter Erdgleiche von 200 Litern weit unterschritten wird. Eine Erlaubnispflicht einer prüfenden Behörde ist erst ab 5000 Liter (Lagerung) bzw. 1000 l/h lt. VbF notwendig. Die Gefahrenklasse (Klassifizierung) der verwendeten Stoffe ist lt. Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG mit "B" angegeben. Diese Flüssigkeiten (R11 Einstufung nach Gefahrstoffrecht RL 67/548/EWG) besitzen einen FP (Flammpunkt) von 21 °C, die sich bei 15 °C in Wasser lösen oder deren brennbare flüssige Bestandteile sich bei 15 °C in Wasser lösen. Der Siedepunkt beträgt 82 °C. Da nur kleine, wassermischbare Mengen in unzerbrechlichen Gefäßen gelagert werden, besteht keine Anzeigepflicht. Zudem findet eine Herstellung von brennbaren Flüssigkeiten bei uns nicht statt. Ein Handel oder eine Ausfuhr findet ebenfalls nicht statt. Die Verwendung von Chemikalien (maschinelles Löten in einer Tischlötanlage der Marke Seho®) findet ausschließlich für den dafür vorgesehenen Verwendungszweck statt. Diese Stoffe werden nur in kleinen Arbeitsmengen (< 5 Liter) innerhalb der Lötmaschine angewendet. Wir verwenden ausschließlich zugelassene Stoffe bekannter Hersteller, welche weder anzeige- noch erlaubnispflichtig sind. Nachtrag: Diese Stoffe wurden aus unserer Produktion entfernt und gegen VOC-freie Flussmittel (WKG1) auf Wasserbasis (VCI Lagerklasse 12) ersetzt. Gleiches gilt für verwendete Leiterplattenreiniger (ebenfalls Lagerklasse 12). Wurde für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Vorsorge getroffen? Ja. Das Rauchen ist in unseren Räumlichkeiten grundsätzlich untersagt. Raucher können in einem überdachten Bereich außerhalb der Firmenräume rauchen. Somit sind die erforderlichen, gesetzlichen Maßnahmen getroffen, nichtrauchende Personen in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Zudem gefährdet Tabakrauch die Kalibrierung und Justage von Messgeräten und Referenzquellen, die somit ebenfalls abgewendet wird. Wurden bei KOLTER ELECTRONIC Maßnahmen zur Brandbekämpfung vorgesehen? Ja. Das Rauchen und Schweißen sowie offene Flammen sind in diesem, für die Allgemeinheit unzugängigen Raum untersagt. Entsprechende Maßnahmen zur Brandbekämpfung wurden neben feuerhämmenden Brandschutztüren zusätzlich etabliert. Weiterhin stehen ein Pulverlöscher und Kohlendioxidlöscher bereit, um auf Brände mit festen oder flüssigen Stoffen der Klasse A, B und/oder C individuell zu reagieren. Eine Feuerlöschdecke mit Glasfasergewebe ist ebenso vorhanden und griffbereit. Auf Verbote wird zudem deutlich und dauerhaft mit einer entsprechenden DIN-Beschilderung, sowie mit einem Aushang gem. Brandschutzordnung DIN 14096 hingewiesen. Vorbeugend hängt zusätzlich eine Beschilderung nach VDE 0132/08.01 zur betrieblichen Unterweisung und Brandbekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen aus. Fluchtmöglichkeiten bestehen dauerhaft (Paniktür) und sind ebenfalls hinreichend ausgeschildert. Ist eine Rettungsweg-Kennzeichnung sichtbar angebracht? Ja. Die Ausführung der Kennzeichnung ist langnachleuchtend. Das verwendete Material ist ungiftig, frei von Phosphor und radioaktiven Zusätzen und entspricht BGV A8 E13, EN 71 T3, DIN 67510 T4 bzw. VBG 125/E01. Werden die Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten? Ja. Ich halte mich soweit wie möglich an entsprechende Vorschriften und Empfehlungen des EU-Rates zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit Selbstständiger am Arbeitsplatz (2003/134/EG). Das Europäische Parlament schlägt in Verbindung einer Kommision, Maßnahmen zur Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor. Zudem sind wichtige Arbeitsplatzeinrichtungen mit blendfreien Leuchten >1000 Lux ausgestattet, die je nach Tätigkeit mit zusätzlichen Einzelplatzleuchten ergänzt werden können. Maßnahmen zum Gehörschutz wurden ebenfalls getroffen. Die an Maschinen vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechen der EN352-1:1993 Norm. Weiterhin wurden Maßnahmen zum Schutz der Augen ergriffen. Die an der Lötanlage verwendete Schutzbrille mit Seitenschutz (Modell 4800/4800AF) entspricht EN166 7.1.2.1.2:1992. Eine weitere Schutzbrille aus Polykarbonat entspricht EN 166 1F und dient zum Schutz bei spanabhebenden Arbeiten. Bei Arbeiten mit Chemikalien wird eine Schutzbrille Type: SUPER COVER ALL verwendet. Sie entspricht den Standards BS EN166.2.B,3,4,9 gleichwertig BS2092 Klasse 1,C,D,M. Ein Vollschutz (Augen- und Gesichtsschutz) der Fa. Bolle-Safety gem. DIN EN166 steht wahlweise zur Verfügung. Der Schirm ist hochklappbar, beinhaltet einen Kopftragering mit Stirnpolster, ist stufenlos verstellbar und besitzt eine kratzfeste Polycarbonat-Sichtscheibe (1,0 mm) gegen Gefährdungen durch mechanische, chemische, optische oder thermische Einwirkungen. Vorschriften, die der Verbesserung der Arbeitsumwelt dienen und um die Sicherheit/Gesundheit von Arbeitnehmern verstärkt zu schützen, (bsp. Richtlinie 90/270/EWG) werden ebenso eingehalten. Die Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz kommen bei unseren Tätigkeiten bzw. dessen Produktion nicht zum tragen. Der in der Wertstatt benutzte Industrie-Drehstuhl entspricht DIN 68877 und besteht aus säurebeständigem PU-Schaum. Alle verwendeten Werkbänke und Arbeitstische sind TÜV/GS-geprüft. Info-Link: http://www.ssi-schaefer.de Wird die Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften bzgl. elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz eingehalten? Ja. Wurden zu den Mindestvorschriften (EM-Felder) weitere Maßnahmen etabliert? Ja. Mitgebrachte Handys müssen vorsorglich ausgeschaltet werden (Telefonate können über das Firmennetz per Draht erfolgen), da sie sonst empfindliche Messungen, Kalibrationen und/oder Abgleicharbeiten an den Produkten beeinflussen können. Alle anderen, störenden EM-Quellen sind während dieser Arbeiten außer Betrieb gesetzt. Verfügt KOLTER ELECTRONIC über einen ESD-Arbeitsplatz? Ja. Die ESD-Antistatikprodukte entsprechen EN 100 015/1 und IEC 61340-5-1. Ist der ESD-Bereich gekennzeichnet? Ja. Der ESD-Bereich ist durch ein großes Hinweisschild hinreichend kenntlich gemacht. Werden Geräte regelmäßig einer elektrischen Sicherheitsprüfung nach VDE 0701/0702 unterzogen? Ja. Alle betroffenen Arbeitsgeräte und Betriebsmittel werden hinsichtlich der elektrischen Sicherheit regelmäßig überprüft und gekennzeichnet. Eine entsprechende Messeinrichtung ist dauerhaft griffbereit (Messgerät Fa. Gossen). Für spezielle Messungen (bsp. an handgeführten Elektrowerkzeugen) stehen uns weitere Prüfgeräte zur Verfügung. Die erforderlichen Prüffristen werden je nach BG-Verordnung in Abständen von 12/48 Monaten eingehalten. Verfügt KOLTER ELECTRONIC auch über einen Erste-Hilfe Betriebsverbandkasten? Ja. Ein abschließbarer Erste-Hilfe Verbandschrank wurde vor Ort montiert. Die Füllung entspricht DIN 13 157. Zusätzlich wurde ein Pflasterspender direkt in der Werkstatt montiert. Der Inhalt wird jährlich auf Vollständigkeit kontrolliert und bei Mindermengen entsprechend nachgefüllt. Der gesamte Inhalt wird regelmäßig erneuert. Wird ein Erste-Hilfe Verbandbuch geführt? Ja. Ein DIN A5 Verbandbuch gibt Auskunft über Erste-Hilfe Maßnahmen, sowie über Materialentnahmen (bsp. Mull, Pflaster, u.a.). Die Unterlage dient zur lückenlosen Dokumentation von Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen. Unser Betrieb ist seit der Gründung unfallfrei. Wurden arbeitsplatzbezogene Geräuschemissionswerte festgestellt? Ja. Die in den Räumen gemessenen, arbeitsplatzbezogenen Emissionswerte liegen (gem. DIN EN ISO 11690-1 und GPSGV: GSGV 3 § 1 Lärminformation) unterhalb der zulässigen Schallpegelgrenze von 70 dB(A) (bei geistigen Tätigkeiten unter 55 dB(A)) und entsprechen somit den Lärmpegel- bzw. Emissionswerten an Arbeitsplätzen. Alle hergestellten Produkte (lüfterlose Messkarten und Industriemodule) erzeugen keinen Lärm. Daher entfallen in den Beriebsanleitungen entsprechende Werte zur Angabe von Schallemissionen. Werden die Durchführungsanweisungen nach BGV B3 eingehalten? Es finden grundsätzlich keine Beschäftigungen außerhalb des Betriebes, oder auf Baustellen, sowie kurzzeitige oder gelegentliche Beschäftigungen ausserhalb des Betriebsgeländes statt. KOLTER ELECTRONIC ist nur ein kleiner Produktionsbetrieb ohne Außentätigkeiten. Werden bei KOLTER ELECTRONIC überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig kontrolliert? Falls eine Gas-Heizung darunter fällt, so kann folgende Aussage getroffen werden: Unsere Heizanlage entspricht der aktuellen Gesetzgebung (Neuanschaffung in 2003) und wird regelmäßig kontrolliert bzw. gewartet. Andere, überwachungsbedürftige Anlagen sind nicht installiert. Die neue Gasheizung (Typ. Vaillant ecoTEC KAT VC256E) ist zudem wesendlich umweltfreundlicher. Der auf unverdünntes Abgas bezogene Kohlenmonoxidanteil (CO) beträgt laut Abgasprotokoll 0 ppm. Der max. zulässige Grenzwert liegt bei 1000 ppm. Entsprechende Prüfberichte sind aus Gründen der Rechtssicherheit hinterlegt. Unsere Feuerlöscher (Dauerdrucklöscher ohne Halon) werden alle 2 Jahre durch einen zertifizierten Dienstleister überprüft und bei Bedarf ausgewechselt. Es wurden verschiedene Löschgeräte zur gezielten Brandbekämpfung unterschiedlicher Brandklassen installiert. Die Installation entspricht der Arbeitsstätten-Richtlinie für Feuerlöscheinrichtungen. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten, sowie brandschutztechnische Prüfungen an tragbaren Feuerlöscher werden ausschließlich durch sachkundige Firmen nach DIN 14406 durchgeführt. Entsprechende Prüfberichte sind aus Gründen der Rechtssicherheit hinterlegt. Ist eine Kennzeichnung zur Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) erforderlich? Nein. Diese Kennzeichnung erfolgt nur für Haushaltgeräte, welche wir nicht herstellen oder anbieten. §1 EnVKV zum Anwendungsbereich ist nicht erfüllt. Somit ist die Verordnung auf unsere Produkte nicht anwendbar. KOLTER ELECTRONIC stelle keine Geräte her. Exsistiert eine Gefährdungsbeurteilung nach §7 Gefahrenstoffverordnung? Ja. Exsistieren schriftliche Arbeitsanweisungen bzw. Unterweisungen? Ja. Werden Mitarbeiter regelmäßig auf Sicherheitsvorschriften hingewiesen? Ja. Wurden besondere Arbeitsplatz-Schutzmaßnahmen eingerichtet? Ja. Entsprechen die Sicherheitszeichen und Betriebsanweisungen den Vorschriften? Ja. Alle notwendigen Arbeitsplatzkennzeichnungen und Betriebsanweisungen (bsp. gem. §14 GefStoffV und TRGS 555) entsprechen den aktuellen Sicherheitskennzeichnungen nach BGV A 8 (VGB 125) und DIN 4844, sowie Brandschutzordnung gem. DIN 14096. Ist ein Ersthelfer für Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb verfügbar? Ja. Ich habe den EH-Kurs für Ersthelfer mit 8 Doppelstunden bei den Maltesern abgelegt. Ist die Firma KOLTER ELECTRONIC in der Berufsgenossenschaft versichert? Ja. (BG Elektro, Textil, Feinmechanik) Hat die Firma KOLTER ELECTRONIC eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen? Ja. Wird die Maschinenrichtline für das Inverkehrbringen von Teilen eingehalten? Wir
stellen keine Maschinen her. Unsere Baugruppen unterliegen gem. GPSGV §1
Abs. 11 (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung)
nicht dieser Verordnung.
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