FAQ |
Oft
gestellte Fragen - hier die Antworten
FAQ steht für "frequently
asked questions"
Wie definieren sich die umweltpolitischen Ziele bei KOLTER ELECTRONIC?
Unter dieser Rubrik möchten wir in zwangloser Folge auch auf diese Fragen näher eingehen, denn zum Schutz der Umwelt haben wir ganz konkrete Vorstellungen, die sich kaum in einer kurzen Antwort darstellen lassen. Die Firma KOLTER ELECTRONIC betreibt seit ihrer Gründung gezielten Umweltschutz und unterstützt entsprechende Organisationen ohne politischen Hintergrund. Zudem spenden wir ältere Test-PCs und hochwertiges (funktionstüchtiges) Laborequipment aus eigenen Prüfsystemen der PC-Jugend e.V. Köln zu gemeinnützigen Zwecken. Arbeitslose Jugendliche finden hierdurch eine sinnvolle Beschäftigung in der Art, dass sie diese Teile mit anderen Komponenten zu Second-Hand-Geräten aufbereiten oder Ihre Werkstatt ausrüsten. Neben Arbeitsplatzförderung mit sozialem Engagement ist dies gleichermaßen ein guter Beitrag zum Thema Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Siehe Webseite http://www.pc-jugend.de
Unsere Produkte sind nicht die billigsten - das wissen wir. Doch dies hat seinen guten Grund, denn oftmals wurde bei KOLTER ELECTRONIC zugunsten unserer Umwelt freiwillig auf Profit verzichtet. Bereits von Anfang an wurden ausschließlich in Deutschland hergestellte Platinen verwendet, von deren Fertigung wir uns persönlich beim Hersteller überzeugen konnten, dass chemische Stoffe u.a. Rohstoffe umweltgerecht gelagert, verarbeitet, Reststoffe gesammelt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Auf umweltschädigende Flussmittel (mit chemischen Zusätzen die als nicht abbaubar gelten) o.a. ähnliche Stoffe wurde bei uns schon immer verzichtet, wenngleich die gesamte Fertigung in ostasiatischen Ländern, in denen Energieverbrauch und Umweltbelastung nicht viel zählt, um ein Vielfaches billiger gewesen wäre. Desweiteren kommen bei der Bestückung nur hochwertige (meißt sehr teure) Markenbauteile zum Zuge, deren Hersteller sich einen Umweltskandal und den damit verbundenen Imageschaden überhaupt nicht leisten können. Siehe auch: logo.html
Unsere Leiterplatten wurden und werden mit hohen Umweltauflagen ausschließlich von naheliegenden Betrieben gefertigt, die in diesem Bereich die notwendige Sensibilität und Qualifikation nachweisen. Da wir in der Regel präzisionsgesockelte DIL-ICs verwenden, ist die Entstückung und Separierung von Halbleiter-Chips jederzeit per Hand möglich. Konstruktionsbedingte Hemmnisse, die eine Entstückung oder Demontage behindern könnten, gibt es bei uns nicht. Der sparsame und wirtschaftliche Umgang mit Rohstoffen und Energie ist für uns ebenso notwendig wie selbstverständlich. Bei der Herstellung und Entwicklung unserer Produkte, sowie dessen Produktionsverfahren, achten wir selbstverständlich darauf, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weitestgehend zu vermeiden oder zu vermindern. Jedes Bauelement benötigt dennoch bauartbedingte Ressourcen und Rohstoffe, verbraucht Energie bei dessen Herstellung und verursacht Kosten bei der umweltgerechten Entsorgung. Ein 100%iger Umwelt- und Ressourcenschutz wäre nur dann gewährleistet, wenn generell keine Produkte mehr hergestellt würden, da nur so keine Ressourcen mehr verbraucht würden.
Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung, umweltfreundliche Konstruktion, sowie recyclingfähige De- und Remontage sind für uns keine Fremdwörter, denn ökologisch-verträgliche Verfahren und umweltfreundliche Produkte lassen sich auch ohne bürokratische Verordnungen und ISO-Zertifizierungen erstellen. Beispielsweise werden aktive und passive Bauteile immer erst einer umweltkritischen Beurteilung unterzogen, bevor sie in unsere Produkte einbezogen werden. Die Preiskalkulation von Zukaufteilen steht dabei erst an zweiter oder dritter Stelle. Zudem haben wir uns schon vor über 20 Jahren mit der Entsorgung und Wiederverwendung von umweltrelevanten Bauteilen und Baugruppen befasst, als dies noch ein Thema war, für das man schräg belächelt wurde. Wir waren also auf diesem Sektor schon aktiv, als viele noch nicht einmal wussten, wie man "Recycling" oder "Umweltmanagement" schreibt. Für uns ist demnach die fachgerechte Entstückung, Wiederverwendung und/oder Verwertung überhaupt kein Problem. Vom Wissensstand sind wir sehr wahrscheinlich vielen Neugründungen weit überlegen, denn wir nehmen auch gerne unseren alten E-Schrott zur Entsorgung zurück, egal ob Sie diese Baugruppen über Dritte bezogen haben. Wie hierbei vorzugehen ist, entnehmen Sie bitte den weiteren FAQ-Texten auf dieser Seite, die hoffentlich ausreichend informativ und gut verständlich zusammengestellt sind.
Was schlagen Sie vor, um den E-Schrott zukünftig zu entsorgen?
Ich schlage hierfür wahlweise eine kleine oder große rote E-Tonne vor, die man als E-Hersteller mit einem einfachen Müll-Pass von der Gemeinde für einen geringen Obulus anmieten kann (bsp. 15,- und 30,- € / Jahr). Damit sind die Betriebe nicht nur registriert, sondern können darüber auch den Nachweis für eine ordentliche (EU-richtliniengemäße) Entsorgung erbringen. An Hand von ID-Nummern können alle Teilnehmer identifiziert und bundesweit abgerechnet werden (geringer Verwaltungsaufwand). Die Abholung erfolgt wie beim Sperrmüll, bzw. je nach Vereinbarung mit dem ansässigen Entsorgungsunternehmen (kein Müll-Tourismus wie beim ElektroG). Hier können dann eigene Elektronikreststoffe aus der laufenden Produktion, sowie E-Schrott Rücknahmen von Kunden angesammelt werden, um sie über die städtischen Entsorgungsfirmen zu entsorgen, die diese wertvollen Stoffe dann in eigener Regie wiederum mögl. gewinnbringend und im großen Stiel an effiziente Recyclingunternehmen veräußern können. Dies zwingt dann gleichzeitig auch noch die Recycling-Unternehmen zu mehr Wettbewerb und Effizienz. Muss ein Betrieb mehr entsorgen, benötigt er mehrere rote Tonnen oder Container, die einzeln nach Volumen (Stufe 1, 2 oder 3) abgerechnet werden (Verursacherprinzip). Damit ist ein faires Gleichgewicht zwischen kleinen und großen Betrieben ebenfalls sichergestellt. Zusätzlich halte ich es für sehr sinnvoll, wenn die Städte und Gemeinden im gleichen Atemzug entsprechende Rücknahmesysteme (roter Container) bundesweit etablieren, damit auch in Dörfern und kl. Städten, wo keine E-Industrie angesiedelt ist, eine kostenlose Rücknahme von E-Schrott erfolgen kann (ähnl. Altglas). Die hierbei entstehenden Sortier- und Transportkosten können mit den Gewinnen aus den gesamten Recycling-Erträgen verrechnet werden. Bei sorgfältiger Planung kann so ein breitgefächertes Rücknahmesystem entstehen, dass den Bürgern und Herstellern keinen müden Cent kostet, aber jedem nutzt. Die so gewonnenen Sekundärstoffe können dem Wirtschaftskreislauf wieder zu gute kommen und es entstehen zusätzliche Arbeitsplätze sowie steuerzahlende Unternehmen, die dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft beisteuern. Das ist einfach, billig, klar und gerecht. Stand 06.2004
Hier
ein Beispiel, wie man Gewerbemüll profitabel macht:
http://www.taz.de/pt/2006/06/09/a0401.1/text
Nachtrag: Ich habe vor kurzem in einer Pressemitteilung mit Verwunderung und Freude vernommen (nicht ironisch gemeint), dass jetzt einer das ESchrott-Thema in den kleinen Städten und Gemeinden endlich mal ernst nimmt. Siehe Hersteller Fa. FRITZ SCHÄFER GMBH, Abfalltechnik & Recycling in D-57290 Neunkirchen, Produktname: Depotcontainer. Weitere Infos unter: http://www.ssi-schaefer.de...
Werden Reparaturen im Dienste der Nachhaltigkeit durchgeführt?
Aber selbstverständlich! Alle unsere eigenen Produkte können bei einem Defekt zur Reparatur eingeschickt werden. Bei über 80% konnten wir eine kostengünstige und resourcenschoende Reparatur durchführen. Reparaturen helfen nicht nur Geld zu sparen, sondern entlasten auch die Umwelt, da weniger Ressourcen- und Energieverbrauch im Gegensatz zu einem Neukauf anfällt. Die Kosten-Nutzen-Analyse fällt nur selten negativ aus, wenn die Ware beispielsweise vollkommen irreparabel ist.
Darf ich eine CD in den Haus- oder Restmüll werfen?
Dafür ist sie eigentlich zu schade und macht auch wenig Sinn. Statt CDs in Schubladen zwischenzulagern oder einfach über den Haus- bzw. Restmüll zu entsorgen, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), diese an Sammelstellen abzugeben. Ein kostenloses Faltblatt des Umweltbundesamtes informiert über entsprechende Annahmestellen. Offenbar ist ein Großteil der Bevölkerung immer noch nicht ausreichend über Rückgabemöglichkeiten von Alt-CDs informiert. CDs bestehen überwiegend aus dem wiederverwendbaren Kunststoff Polycarbonat. Das aufbereitete Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff, aus dem u.a. Produkte für die Medizintechnik, Automobil- und Computerindustrie hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sie hilft auch Erdöl (und damit nicht erneuerbare Ressourcen) einzusparen. Das Faltblatt "CD-Recycling – eine (fast) runde Sache" ist direkt beim Umweltbundesamt erhältlich: ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin (Postkarte), oder Fax: 030/89 03-2912.
Ich bin Endanwender und will meinen Computer entsorgen. Was muss ich tun?
Diese Frage sollten Sie besser Ihren Händler, den Hersteller oder Lieferanten stellen, denn KOLTER ELECTRONIC verkauft keine Computer oder Teile an Endanwender. Wertvolle Informationen finden Sie hierzu unter: http://www.abfallberatung.de sowie http://www.duh.de/737.html. Weiterhin hat das UBA eine Hilfe zur Annahme an Wertstoffhöfen im PDF-Format bereitgestellt. Diese Datei finden Sie unter http://www.duh.de/uploads/media/Wertstoffhof-Info_02.pdf
Darf ich eine defekte Kolter-Karte (bzw. Modul) einfach in den Restmüll werfen?
Nein.
Es darf grundsätzlich keine Elektronik mehr in den Restmüll gelangen - ganz egal ob gewerblich oder privat.
Was ändert sich hinsichtlich Endverbraucher und gewerblicher Nutzer?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) äußert sich dazu wie folgt: Zitat "Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind ab 24. März 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen. Bei Altgeräten aus gewerblicher Nutzung hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann die Geräte in Verkehr gebracht wurden: War dies vor dem 24.03.2006, so ist der Besitzer in der Pflicht. Bei allen jüngeren Geräten hat dagegen der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Pflicht trifft den Hersteller ab 24. März 2006. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer abweichende Vereinbarungen treffen." Zitat Ende.
Kann ich alte oder defekte Kolter-Produkte einfach zur Entsorgung zurücksenden?
Ja.
Bitte beachten Sie dazu unsere Produktzuordnung unter: Entsorgungstabelle.
Kommt KOLTER ELECTRONIC seiner Hersteller- und Produktverantwortung nach?
Ja.
Ausgediente
Kolter-Produkte sind uns zur wertstoffverarbeitenden Entsorgung zurückzugeben.
Da KOLTER ELECTRONIC seit 2003 nur noch spezielle Baugruppen zur industriellen
Anwendung herstellt, können wir unser Recycling-Unternehmen selbst
bestimmen. Reste, die wir nicht mehr verwerten können, werden über
ein zertifiziertes Unternehmen richtlinienkonform rezykliert oder über
einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb fachgerecht zerlegt und entsorgt.
KOLTER ELECTRONIC kommt damit den Forderungen und Verpflichtungen seiner
Hersteller- und Produktverantwortung nach und bietet hiermit eine kulante
Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung von Elektronikschrott.
Was
wird wie verwertet?
Ausgemusterte Kolter-Produkte unterliegen nicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte Entsorgung (bsp. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher...) sondern einer Elektronikschrott-Verwertung. D.h. es findet keine direkte Entsorgung im eigentlichen Sinn - sondern ein Recycling mit Rückgewinnung statt. Bei einer Teilentstückung werden bei uns geeignete Bauteile manuell entsockelt. Diese werden nach eingehender Überprüfung separat eingelagert und bei Eignung für spätere Reparaturen von älteren Produkten (bsp. obsolete ICs) ggf. wiederverwendet. Leiterplatten und andere Elektronikteile (die wir selbst nicht rezyklieren können) überlassen wir zur Aufbereitung einem externen Unternehmen, dass die hierzu notwendigen und gesetzlichen Umweltkriterien erfüllt. Potentielle Sekundärrohstoffe verbleiben somit im Wirtschaftskreislauf und tragen zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Die so gewonnenen Metallfraktionen (bsp. NE- und Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin) werden durch verschiedene Verfahren wieder der Vermarktung und Nutzung als Sekundärrohstoff zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der umweltgerechten Ressourcenschonung ist die Wiederverwendung und -verwertung mittels Rückgewinnung von Stoffen der Entsorgung und Deponierung immer vorzuziehen. So steht es u.a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz für den nachhaltigen Umgang zur abfallwirtschaftlichen Umsetzung von Ressourcen, dass bereits am 7.Oktober 1996 in Kraft getreten ist. Info-Link: http://www.bmu.de/pressearchiv...
Wer führt die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung durch?
Damit auch wir den materiellen Verpflichtungen zum Umweltschutz nachkommen (und nicht in den unterschwelligen Generalverdacht der Trittbrettfahrerei gelangen), haben wir uns den Entsorgungs- und Recyclingkonzepten der Firma CoverTronic® GmbH aus Herten angeschlossen. Somit ist ein fachgerechtes Recycling, sowie die Zerlegung von Elektronikschrott (richtlinienkonforme Entsorgung von wertvollen Reststoffen) auf Dauer gewährleistet. Dabei werden diesem Fachbetrieb alte, zurückgenommene Baugruppen und diverse Reststoffe aus Fehlproduktion (Produktionsausschuß) in zeitlichen Abständen zur Verwertung überlassen. Das Unternehmen trennt die Materialien fachgerecht nach verschiedenen Stoffgruppen auf, sodass diese gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz einer Wiederverwendung oder Verwertung zukommen. Sämtliche Prozesse sind lt. CoverTronic® nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Aus Gründen der Rechstsicherheit werden diese Vorgänge (bsp. Schriftwechsel, Transport und Entsorgungsnachweis...) archiviert.
Informations-Link:
EGR-Doku.PDF
Link
zum Entsorger: http://www.covertronic.de
Siehe
auch http://www.egr-gmbh.de
Was
muss ich bei Weiterverkauf hinsichtlich den Entsorgungspflichen beachten?
Wie
bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?
Bei Weitergabe unserer Baugruppen ist eine entsprechende Weiterverpflichtung an den jeweiligen Abnehmer aufzuerlegen, dass auch dieser den gesetzlichen Vorschriften und Rückgabeverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Als Nachweis heben Sie bitte Ihre Versandpapiere auf, mit denen Sie uns die Lieferung zur Entsorgung zusenden.
Was muss ich beim Rückversand von E-Schrott beachten?
Wichtig: Unsere Baugruppen
dürfen seit dem 13.08.2005 nicht mehr über kommunale Sammelstellen
entsorgt werden. Falls Sie ein altes oder defektes
Kolter-Produkt richtlinienkonform entsorgen müssen, können Sie
uns den entsprechenden Elektronikschrott einfach zurücksenden. Ebenso
selbstverständlich können Sie uns diesen "Sondermüll" auch
gerne vorbei bringen (Achtung: Öffnungszeiten beachten und Termin
vereinbaren). Bei Rückversand von Elektronikschrott ist der Hinweis:
>Elektronikschrott-Rücksendung< auf dem Paket bzw. Päckchen
sichtbar anzubringen. Um den Rest kümmern wir uns. Falls Sie Kolter-Produkte
zur Entsorgung an uns direkt zurücksenden, ist die anschließende
Zwischenlagerung zur Rezyklierung, Verwertung und Zuführung an Dritte
(Entsorger) für unsere Geschäftskunden natürlich kostenlos.
Eine verantwortungsvolle Wiederverwendung von Bauteilen und richtlinienkonforme
Entsorgung von Stoffen ist für uns selbstverständlich und basiert
auf freiwilligem Engagement mit dem Ziel die
Umwelt zu schonen.
Wieso
ist das alles so kompliziert?
Die Gründe dafür sind bekannt: In der Politik geht es eben häufig nicht um sachgerechte und pragmatische Lösungen sondern um die Umsetzung von Ideologie. Kompliziert sind i.d.R. die gut gemeinten EU-Gesetze, die insbesonders den kleinen Betrieben immer mehr undurchsichtige und überfrachtende Bürokratie aufbürden, sowie erhebliche Kosten zu deren Verwaltung verursachen. Siehe auch:http://www.epp-online.de.
Welches Produkt muss ich wie entsorgen?
Sie
müssen sich (aus heutiger Sicht) im Prinzip nur drei Dinge zur Entsorgung
merken:
1.
Elektronische Geräte, Bauteile und Baugruppen gehören grundsätzlich
nicht in den Restmüll.
2.
Produkte mit WEEE-Kennzeichnung werden an kommunale Sammelstellen (ÖRE)
abgegeben.
3.
Produkte ohne WEEE-Kennzeichnung werden dem Hersteller zurückgegeben.
(WEEE-Kennzeichnung
= durchgestrichene Mülltonne)
Wo gibt es denn in Ihrem Umkeis Elektronikschrott-Aufbereitungsanlagen?
Sehen Sie hier: http://www.lua.nrw.de/abfall/entsber/bericht/karten/karte5_6.pdf
Nehmen Sie auch gebrauchte Batterien oder alte Akkus zurück?
Nein.
Da
wir keine Batterien oder Akkus verkaufen und/oder herstellen bzw. herstellen
lassen, oder Produkte mit Batterien oder Akkus in Umlauf bringen, nehmen
wir folglich diesen Sondermüll auch nicht an. Bitte beachten Sie bei
Ihrer Entledigung die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter Batterien und Akkumulatoren BattV - Batterieverordnung: (BattV01)
Fassung vom 2. Juli 2001 (BGBl. Nr. 33 vom 9.7.2001 S. 1486, 2001 S. 2331).
Ggf. gilt zu prüfen, ob es mittlerweile neue Richtlinien zu diesem
Thema gibt.
Stellt KOLTER ELECTRONIC
auch Produkte für Verbraucher, Endnutzer oder Endanwender her?
Nein.
Wird mit der Anbringung eines CE-Zeichens die Konformität mit RoHS und WEEE bescheinigt?
Nein.
Was ist das ElektroG?
Das ElektroG ist die nationale Rechts- und Richtlinien-Umsetzung der in der EU gefordeten WEEE- und RoHS-Richtlinien, sowie einer Verküpfung neuer Inverkehrbringung- und Abfallregelungen innerhalb Deutschland. Das Gesetz soll am 13.August 2005 in Teilen wirksam werden. Die Verantwortung wird an die Hersteller im Rahmen einer erweiterten Produktverantwortung übertragen und mit etlichen bürokratischen Pflichten untermauert. Ausführliche Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int...
Wie ist die Vorgehensweise bei Produkten, die eventuell auch als Gerät lt. ElektroG bezeichnet werden können?
Hersteller von Geräten die unter die Regelungen des ElektroG fallen, trifft quasi ein Verkaufsverbot, wenn sie keine WEEE Registriernummer führen. Somit müssen betroffene Hersteller, die Ihre Geräte ohne Registrierung zum Verkauf bringen, mit kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund wettbewerbswidrigen Handelns rechnen. Da die Kosten der Registrierung und Entsorgung, sowie deren unverhältnismäßig aufwendige Verwaltung bzgl. anderer EU-Länder und Mitteilungspflichen, den zu erwartenden Gewinn dieser Produkte übersteigt, belegen wir uns selbst mit einem Verkaufsverbot der in Frage kommenden, registrierpflichtigen Geräte. Somit wurden eigene Geräte, die lt. ElektroG möglicherweise unter die Regelung einer Registrierung fallen, aus Gründen der Rechtssicherheit, vorsorglich abgekündigt bzw. vorübergehend eingestellt:
Aus Gründen der Rechtssicherheit teilen wir daher wie folgt mit: Nicht klar zuordnungsfähige (eigene) Produkte die als Geräte gem. § 2.1 ElektroG angesehen werden können (bsp. PCs, Gehäuse mit Netzteil, Geräte für Endanwender, Netznachbildung, Messempfänger, Multimeter...) und somit in die 10-Punkte-Liste der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG fallen würden, werden aus unserem künftigen Angebot ab dem 13.08.2005 ersatzlos gestrichen.
Weitere Informationen: Weiterhin wurden Dual-use-Produkte und der Import technischer Erzeugnisse außerhalb der EU komplett eingestellt. Da noch nicht alle EU-Staaten die WEEE-Richtlinie umgesetzt haben, wurden auch diese Importe vorerst eingestellt. Die erst kürzlich entwickelten, hochinnovativen Stromversorgungen (DC-Spannungswandler auf ~230V AC bis 4,4 KW) für Solar- und Inselanlagen, sowie die kundenspezifische Herstellung von Industrie-PCs, wurden ebenfalls aus Gründen der Rechtssicherheit vorsorglich eingestellt, da sie lt. ElektroG als Geräte mit eigenständigen Funktionen angesehen werden. Bei einer entsprechenden Änderung und Lockerung des ElektroG-Abfallprojekts behalten wir uns die Wiederaufnahme zur Fertigung dieser Geräte vor. Diese sind aber nach wie vor nicht für den Endanwendermarkt bestimmt. Zugestellte (registrierte und gekennzeichnete) Markenware Dritter, die wir als Zwischenhändler und nicht als Hersteller oder Importeur anbieten, ist von diesen Maßnahmen ausgenommen. Gleiches gilt für Baugruppen oder Geräte ohne eigenständige Funktion, die dem Einbau in ortsfesten Anlagen durch Fachpersonal vorbehalten bleibt. Eine weitere Ausnahme besteht bei der Herstellung von Schaltungen/Baugruppen (ebenfalls keine Geräte mit eigenständigen Funktionen), die der Aufgabe von behördlichen Flugsicherheitsystemen zugedacht sind. Hierbei handelt es sich um spezielle, sicherheitsrelevante Baugruppen die ausschließlich in einem Netzverbund der deutschen Flugkontrolle dienen und nicht auf dem freien Markt oder im Handel erhältlich sind. Dies gilt ebenso für Produkte, die in den Bereich der Verteidigung abgesetzt werden. Letztere sind auf unseren Webseiten nicht veröffentlicht.
Diese Entscheidung haben wir uns wirklich nicht leicht gemacht, denn sie schmälert den Umsatz und beschädigt nachhaltig unsere Marktposition. Unsere geringen Stückzahlen, sowie den mit Geräten verbundene hohe Fertigungs- und Zeitaufwand, lassen aufgrund zusätzlicher Belastungen durch das ElektroG keine Möglichkeit für wirtschaftliches handeln zu. Zudem stehen die Gebühren (Registrierung), die für diese Kategorie entrichtet werden müßten, in keinem tragbaren Verhältnis zur veräußerten Gerätemenge. Die zur Geräteherstellung notwendigen, administrativen Vorbereitungen und deren erheblicher Zeitaufwand an bürokratischen Mitteilungspflichten überfordern uns in der Weise, dass wir diese Produkte nicht mehr anfertigen können. Somit beschränkt sich unser Sortiment nunmehr auf spezielle Baugruppen, die vom Elektro-Gesetz ausgenommen bzw. nicht registrierungspflichtig sind, sowie registrierte Handelswaren Dritter. Bei einer entsprechenden Gesetzesänderung im ElektroG behalten wir uns das Recht vor, diese Geräte wieder in Handarbeit herzustellen (neue Arbeitsplätze eingeschlossen). Wir haben diesen Tätigkeitsbereich leider vollkommen einstellen müssen, da Registrier- und Entsorgungskosten, sowie massiv überzogene, bürokratische Mitteilungspflichten bei dieser geringen Gerätemenge in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und auf baldige Einsicht der zuständigen Verbände, sowie verantwortlichen Politiker, hier endlich eine Kleinmengenregelung (in Form einer Novelle) ergänzend in das ElektroG einzubringen.
Ein zeitgemäßes Zitat eines Politikers bringt es auf den Punkt: "Das Allerschlimmste ist: Deutschland verhält sich wie ein Geisterfahrer der Weltwirtschaft. Andere Gesellschaften setzen auf mehr Flexibilität, weniger staatliche Bevormundung und mehr gesellschaftliche Dynamik; und wir diskutieren über mehr Staat, höhere Steuern und mehr Bürokratie." Auch Erich Kästner war seiner Zeit weit voraus, als er erkannte: Zitat „Schuld sind auch die, die den Unfug nicht verhindern!“
Externe Hintergrundinformationen
zu diesem leidigen Thema:
http://www.elektroniknet.de/index.php?id=151
http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft...
http://www.epp-online.de/epp/live/en/fachartikel...
http://www.stern.de/computer-technik/computer/...
http://www.hannover.ihk.de/ihk-blog/ihk-blog...
http://www.elektroniknet.de/home/elektronik/weee/weee...
Ist KOLTER ELECTRONIC am EAR angeschlossen bzw. registriert?
Nein.
Laut Stiftung-EAR müssen wir uns nicht registrieren.
Wieso fallen hergestellte Produkte von KOLTER ELECTRONIC® nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG?
Wir haben uns mit den einzelnen Punkten und der neuen EU-Richtlinien (WEEE und RoHS bzw. ElektroG) inhaltlich, fachlich und juristisch intensiv auseinandergesetzt. Das ElektroG ist die nationale Umsetzung zur EU-Richtlinie 2002/96/EG + 2002/95/EG und gilt für alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten der Kategorie 1-10 (gem. § 2 Anwendungsbereich ElektroG) innerhalb Deutschland, die unter diese Regelungen fallen. Da wir selbst keine Geräte oder Instrumente mit eigenständiger Funktion herstellen, sondern ausschließlich als Zulieferer div. Baugruppen und Module (Teilschaltungen) für spezielle Aufgabenbereiche anfertigen, unterliegen wir nicht der gesetzlichen Pflicht uns an dieses System anzubinden. § 2 ElektroG ist nicht erfüllt. Weder qualifizierte Beratungen, noch umfangreiche Recherchen betreffend Gesetzestexten und Leitfäden, oder diverse Prüfkriterien mit Hilfe der „elektronischen Einordnungshilfe“ der Stiftung-EAR führen zu einer Registrierungspflicht. Zudem handelt es sich bei unseren Schaltungen um unselbstständige Teil-Produkte zum Einbau in weitere Systeme in ortsfesten Anlagen der Großindustrie.
Der Anwendungsbereich wird
beispielsweise ausgenommen,
• wenn ein Produkt keine
eigenständige Funktion aufweist (bsp. Bauteile und Baugruppen...)
• wenn es sich nicht durch
den Endanwender konfigurieren lässt (bsp. Anlagenkomponenten)
• wenn es Teil einer ortsfesten
Anlage ist (bsp. MSR-Komponenten in Industrieanlagen)
• wenn es Teil einer Gebäudeinstallation
ist (bsp. Elektromaterial, Industriemodule)
• wenn es Teil eines anderen
Gerätes ist, dass nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt
• wenn es für den Export
in ein Drittland außerhalb der EU hergestellt wird
• wenn es im Auftrag eines
Dritten hergestellt wird (sog. OEM-Artikel mit eigener Marke)
• sowie bei Importen für
den Eigenbedarf ohne gewerbsmäßige Weitergabe (sog. Eigennutz)
Ebenso ausgenommen sind lt. Stiftung-EAR, Anlagen und deren Komponenten technischer Gebäudeausrüstung und Automatisation, sowie Produktionsanlagen. Mobile Teile, die beispielsweise eigens zur Steuerung solcher Anlagen bestimmt sind (i.E. USB-Mini-Module u.a.), sind ebenfalls Teil der ortsfesten Anlage und fallen nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG. Produkte, die KOLTER ELECTRONIC demnach als Lieferant von einzelnen Baugruppen herstellt, fallen somit nicht unter die Handhabung dieses Gesetzes. Aus diesem Grund sind unsere Produkte nicht meldepflichtig und fallen auch nicht unter das dort vorgegebene Entsorgungskonzept. Genau genommen müssen unsere Komponenten nicht einmal RoHS-konform hergestellt werden, da es sich um unselbstständige Schaltungen zur Montage in ortsfeste Anlagen handelt die selbst wiederum der Kategorie 8 oder 9 nach § 2.1 ElektroG unterliegen, oder gar keiner Kategorie zugeordnet werden können. Für diese gelten die Stoffverbote lt. § 5 ElektroG nicht. Sollten Sie zu diesem umfangreichen Thema noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Fax/Email zur Verfügung.
Unabhängig der WEEE-Zuordnung erlaubt die RoHS-Richtlinie in Ausnahmefällen weiterhin die Verwendung von bleihaltigen Produkten. Daher liegt die Verantwortung für den Einsatz bleihaltiger Produkte beim Anwender. Aus Gründen der Rechtssicherheit weisen wir daher vorsorglich darauf hin, dass die Nichtbeachtung der Ausnahmebestimmungen oder eine anderweitige Inverkehrbringung unserer hergestellten Komponenten, eine, nach dem Elektro-Gesetz, illegale Handlung darstellen kann. Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Support, ob eine RoHS-konforme Alternative zu Ihrem gewünschten Produkt besteht. In vielen Fällen sind RoHS-konforme Produkte bereits im Angebot oder andere Alternativen lieferbar.
Gelten die Ausnahmen bzgl. ElektroG auch für Fremdprodukte?
Die Ausnahmeregel beziehen wir nur auf unsere hergestellten Produkte der Marke KOLTER ELECTRONIC®, nicht auf den Weiterverkauf von Fremdprodukten anderer Hersteller. Diese Fremdprodukte dürfen sogar an Endanwender verkauft werden, da sie hierzu die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Letztendlich entscheidet die Kennzeichung der durchgestrichenen Mülltonne darüber, ob Sie später den Elektronikschrott an einen öffentlich rechtlichen Entsorger (sog. örE bzw. Sammelstelle) abgeben, oder an KOLTER ELECTRONIC zurücksenden müssen.
Wo kann man Ausnahmekriterien zum ElektroG nachlesen?
Im ElektroG selbst, auf der Webseite vom EAR, in der Lesefassung des UBA, auf der Webseite des BMU, in einigen Leitfäden der IHKs, Dachorganisationen und Verbänden, in speziellen Veröffentlichungen sowie Literatur, in der Begründung der EUROPEAN COMMISSION May 2005 zur Interpretation der RoHS/WEEE-Directive 2002/96/EC, sowie in den europäischen FAQ-Beiträgen zur RoHS/WEEE-Richtlinie. Siehe: http://europa.eu.int/com...
Gibt es eine genaue Liste, welche Produkte von der WEEE-Richtlinie wirklich betroffen sind?
In Deutschland gibt es zur
Zeit leider immer noch keine Positiv-Liste. Das Umwelt- und Lebensministerium
Österreich hat hingegen eine detaillierte Positiv-Liste erstellt und
im Internet veröffentlicht. Siehe: http://umwelt.lebensministerium...
Für welche Zielgruppen
werden die Baugruppen von KOLTER ELECTRONIC hergestellt?
Hierzu ein paar Beispiele aus der täglichen Praxis (Liste nicht vollständig):
- für Anlagenbau (bsp.
MSR im Spezialmaschinenbau, Steuerungen, Vermessungsanlagen)
- für Maschinenhersteller
(bsp. ortsfeste Melkmaschine, Rücknahmeautomat, Sägewerk)
- für Automotive Hersteller
(ortsfeste E/A-Steuerungen, Prozessindustrie, Automatisierung)
- für Maschinen in
der Werkzeugzuführung bzw. Handling (bsp. Industrieroboter, Zuführautomaten)
- für Industriecomputer
(bsp. zur Erfassung an Großwaagen bei Anlagen der örE/Deponiebetreiber)
- für Anlagen im Prüfstandbau
der KFZ-Industrie (bsp. Lenk-, Bremsen-, Motorenprüfstand)
- für Großanlagen
(bsp. Mautstationen, Kühlanlagen, Heizanlagen, stationäre Abfüllanlagen)
- für Anlagen der Transportband-Technik
(bsp. automatisierte Förderbänder und Sortieranlagen)
- für Anlagen in der
Verpackungsindustrie (automatisiertes codieren, zählen, wiegen, etikettieren)
- für chemische Anlagen
(bsp. MSR an ortsfesten Dosieranlagen, automatisierte Probenanalyse)
- für verarbeitende,
ortsfeste Industrieanlagen (bsp. Teile erfassen, steuern, wiegen, zählen,
sortieren)
- für Steuerungscomputer
(bsp. spezielle Konverter und Messwandler in großen Industrieanlagen)
- für Brandmeldeanlagen
(bsp. Erfassungssysteme von Feuer/Rauchmelder in Gebäuden)
- für Schrankanlagen
(bsp. autom. Steuerung von Schranken in Parkgaragen, Zutrittssysteme)
- für Gebäudeanlagen
(bsp. Transport/Verkehr-Überwachung, Zutrittskontrolle, Alarmsysteme)
- für Systeme in Hochöfen
(bsp. steuerungstechnische Dosiersysteme und Prozeßvisualisierung)
- für Klima- und Umweltdaten
(bsp. in Messanlagen für meteorologische Wetterstationen)
- für Telekomnetze
und feste EMV-Messanlagen (bsp. HF-Vorverstärker an Antennenanlagen)
- für Richtfunk und
Basisstationen (bsp. Radio, TV und Handynetze, öffentliche Dienste,
Militär)
- für Anlagen in Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung (bsp. Photovoltaik und Solaranlagen)
- für Nuklearmedizin,
Diagnostikgeräte (ortsfeste industrielle und gewerbliche Großgeräte
wie CT)
- für Anlagen der Geowissenschaft
(bsp. erforschen von Erdbeben mittels Induktionsseismometer)
- für Anlagen in der
Astronomie (bsp. Achsen- und Positionsbestimmung an Teleskopen)
- für Anlagen der Synchrotron/Teilchenbeschleuniger
(bsp. für DESY, COSY, BESSY, CERN)
- für Anlagen der Transmissionselektronenmikroskopie
oder Röntgenspektroskopie
- für Füllstand-,
und Temperaturerfassung in Werken bzw. an fest installierten Anlagen
- für Gebäude-Raumcontroller
(regelt Heizung, Raumklima, Rollladengurtantrieb und Beschattung)
- für Energieversorger
(bsp. Nebenprotokollierung von Signalanlagen für Leitstände in
Kraftwerken)
- für Atomkraftwerke
(bsp. in Anlagen zur Reinigung und Kontrolle von Rohrsystemen)
- für rechnergesteuerten
Lastabwurf in SV-Netzen und Anlagen von Energiesystemen
- für Videoanlagen
(bsp. zur Maschinenautomation oder Verkehrsüberwachung an Flughäfen)
- für Vermittlungseinrichtungen
(bsp. Relaismatix, Multiplexer zum festen Einbau in Schaltschränke)
- für Bahn und Verkehr
(bsp. Streckenmessung, Ampel- und Meldeanlagen, Energiemessungen)
- für Schiffselektronik
(bsp. Navigationsanlage, Motorensteuerung, Energieversorgungssysteme)
- für Luft- und Raumfahrt
(nur an DLR Köln, DLR Oberpfaffenhofen und ESA European Space Agency)
- für Funksysteme der
Polizei u.a. Behörden (nur für stationäre Anlagen in/an
Gebäuden)
- für Systeme der Avionic
und MSR an Triebwerken zur Reduzierung von Schadstoffemissionen
- für Anlagen mit staatlichen
Aufgaben (techn. Katastrophenschutz, THW, Zivilschutz, Notfallvorsorge)
- für Systeme der Verteidigung
und technische Anlagen in Sicherheitseinrichtungen
- für MSR- und Steuerungen
in Anlagen von Talsperren, Wind-, Bio-, Geothermie- u.a. Kraftwerken
- für Steuerungen in
automatisierten Materialbewegungsmaschinen (bsp. Waferboxen, Laufkatzen)
- für rechnergesteuerte
Dosierung und Ausbringung von Saatgut mittels schwerer Nutzfahrzeuge
- für die Anlagenautomation
in der pharmazeutischen Produktion (MSR an Großanlagen)
- für spezielle Meßsysteme
an Extruder, Kalander, Spalt- und Umform- und ortsfeste Schleifmaschinen
- für Steuerungen,
Schnittstellen und Visualisierungen in Hochregallager, Kränen und
Seilbahnen
- für Messaufnahme
in stationären Umweltmeßstationen (bsp. UV-Index, Ozon, Feinstaub,
Smog)
- für Anlagen in der
chemischen Großindustrie zur Herstellung und Veredelung von Stoffen
- für Anlagen in der
Lebensmittelindustrie zur Herstellung und autom. Analyse von Lebensmitteln
- für spezielle Steuerungen
und Kontrollsysteme zur Herstellung von Reifen, Bremsscheiben u.a. Teilen
- für Versuchs- und
Prüfstände zur Aufnahme von Kennlinien und anderen a-/periodischen
Messungen
- für ortsfeste Testanlagen
zur Beobachtung und Protokollierung von Verschleiß an Werkzeugen
u.a. Prüflingen
...
Darf ich als Privatkunde, Verbraucher oder Endanwender Kolter-Produkte kaufen und einsetzen?
Nein.
Da möglicherweise die erforderliche Qualifikation und das technische Know-How zur Inbetriebnahme unserer Schaltungen nicht den technischen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Errichtung einer elektrischen Anlage entspricht und der Rücktransport von E-Schrott möglicherweise unterbrochen würde (da Elektronikschrott von privaten Haushalten und Verbrauchern i.d.R. an kommunale Sammelstellen abgegeben wird), ist der Vertrieb unserer Produkte zu Endverbrauchern bzw. Endanwendern nicht erlaubt. Zudem sind unsere selbst hergestellten Komponenten ausschließlich für den Einsatz im Industriebereich mit 10V/m EMV-geprüft. Diese dürfen in privaten Haushalten nicht verwendet werden, da der Grenzwert von Störemissionen in Haushalten um 10dB niediger angesetzt ist und industriell genutzte Schaltungen eine höhere Störfestigkeit besitzen (siehe EMVG). Unser Lieferprogramm richtet sich daher ausdrücklich nur an qualifizierte, gewerbliche Abnehmer zu gewerblichen Zwecken (siehe Zielgruppen). Zudem werden gewerbliche E-Abfälle und zerlegte Geräte bei vielen örE-Sammelstellen nicht mehr angenommen. Die Zuständigkeiten in der Entsorgung von gewerblichen Abfällen haben sich grundlegend geändert, wobei für Müll aus privaten Haushalten immer noch die kommunale Müllentsorgung zuständig ist.
Bei welchen Anwendungen wäre der Betrieb von Kolter hergestellten Baugruppen verboten?
z.B. zur Steuerung von Spielzeugen mit Primärfunktion wie elektr. Eisenbahnen, sowie für priv. Küchengeräte wie Kaffeeautomaten und Geräte der Unterhaltungselektronik wie Party-Lichtorgeln, elektr. Musikinstrumente, Regelungen für kleine Wohnzimmer-Fischbecken, elektr. Heimwerker-Werkzeuge, für private Wellnessgeräte, oder MSR-PCs im eigenen Bastellabor ohne industriegewerblichen Hintergrund zum späteren Einbau in ortsfeste Großanlagen.
Sind die Kolter-Produkte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet?
Nein.
Da keine Produkte für Verbraucher, Privatkunden, Endnutzer oder Endanwender hergestellt bzw. angeboten und/oder verkauft werden, sowie das ElektroG bei unseren eigenen Produkten nicht zur Anwendung kommt, entfällt die erforderliche Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne. Zitat des BMU:" Um zu verhindern, dass Elektrogeräte aus privaten Haushalten in den Restmüll gegeben werden und damit nicht in den Rücknahmekreislauf gelangen, haben die Hersteller Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dem Symbol der "durchgestrichenen Mülltonne" zu kennzeichnen." Unser Angebot wurde darauf hin bereinigt und entsprechend reduziert. Somit wurden eigene Geräte die unter das ElektroG fallen frühzeitig aus dem Angebot genommen oder durch Fremdartikel Dritter ersetzt.
Es gibt ein paar ähnliche Hersteller, die bei der EAR registriert sind. Wo besteht der Unterschied zu Kolter Electronic?
Der Unterschied zu anderen Anbietern besteht beispielsweise in der Angebotspalette, wo neben speziellen Baugruppen, u.a. auch fertige Geräte oder Systeme mit eigenständiger Funktion für Endanwender hergestellt, importiert und/oder angeboten werden, die dann in eine der ElektroG-Kategorie 1-10 fallen. Ebenso wichtig ist der Zweck, wozu diese Produkte überhaupt entwickelt wurden und ob sich das angebotene Produkt auch an Endverbraucher bzw. Endanwender richtet, bzw. von dieser Zielgruppe ohne besondere techn. Vorkenntnisse (beispielsweise ohne weitere Konfiguration und unmittelbar) als eigenständiges Gerät verwenden lässt. Ebenso scheint es von der Gesetzgebung her ein Kriterium zu geben, mit welcher Dauer Produkte generell genutzt werden (können), um die umweltschädigende Wirkung von schnelllebigen Produkten einzudämmen bzw. eines anderen (herstellerverantwortlichen und mengenkontrollierbaren) Stoffkreislaufes zu unterwerfen. Zur besseren Unterscheidung gibt die Stiftung-EAR und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (kurz BMU) weitere Auskünfte.
Was versteht man unter "eigenständiger Funktion" ?
Unter Produkte mit "eigenständiger Funktion" versteht man im allgemeinen verbrauchergerechte Endgeräte, die beispielsweise durch den Endanwender mit ein paar leichten Handgriffen (bsp. Kabel anstecken und einschalten) in Betrieb zu setzen sind, um dann eine bestimmte eigenständige Funktion zu erfüllen. Diese Geräte sind beispielsweise betriebsbereite PCs, Monitore, Tatstaturen, Drucker, TV-Geräte, Oszilloskope, Radios, Multimeter, elektr. Thermometer, betriebsbereite Labor-Netzgeräte, MP3-Player, USB-Sticks, Handy...u.s.w.
Ich habe noch andere Fragen. Wo finde ich das Ministerium für Umwelt und Naturschutz?
Hier:
http://www.munlv.nrw.de
Wann
kommen die ersten RoHS-Produkte von Kolter auf den Markt?
Es gibt bereits PCI-Karten, die RoHS-konform lieferbar sind. Manche Baugruppen werden leider erst gegen Ende 2006 oder Anfang 2007 umgestellt. Ein paar ältere Karten und Module werden vorraussichtlich nicht umgestellt, da es hierfür keine RoHS-konforme Bauteile geben wird. Diese werden aber solange bleihaltig gefertigt, bis es keine Bauteile mehr gibt.
Unterliegen die bei KOLTER ELECTRONIC hergestellten Produkte überhaupt der RoHS?
Nein.
Genau betrachtet unterliegen unsere hergestellten Schaltungen nicht den Verpflichtungen zur Beschränkung des Stoffverbotes nach dem ElektroG, da Bauteile und Baugruppen der industriellen Mess- und Automatisierungstechnik (für ortsfeste Anlagen) vorerst von den Pflichten der RoHS ausgenommen sind. Zudem greift das ElektroG bei unseren Schaltungen nicht da sie sich keiner Kategorie gem. § 2 einordnen lassen, keine eigenständige Funktion aufweisen und nicht an Endnutzer oder Verbraucher verkauft werden. Dennoch sind wir bestrebt, demnächst zusätzliche RoHS-konforme Produkte anzubieten damit hier jeder Kunde selbst entscheiden kann. Die Umstellung wird uns jedoch nicht in jedem Einzellfall gelingen. Im Zuge dieser Umstellung können unsere Produkte ebenso ersatzlos abgekündigt werden, wenn mehrere Bauteile die Stoffgrenzen der RoHS permanent überschreiten oder weitere Regeln bzw. Änderungen eine richtlinienkonforme Herstellung verbieten. Aus diesem Grund wurde unsere Roadmap wieder eingestellt, da nicht mit absoluter Sicherheit im Vorhinein festgestellt bzw. beurteilt werden kann, welche Bauteile zum Zeitpunkt der Richtliniengültigkeit durch die Bauteileproduzenten wirklich umgestellt wurden bzw. noch erhältlich sind. Neben RoHS-konformen Baugruppen werden wir auch weiterhin bleihaltige anfertigen, da unsere Kunden i.d.R. von "bleifreien" bzw. RoHS-konformen Produkten nicht betroffen sind, oder eine RoHS-konforme Herstellung unmöglich ist. Bleihaltige Produkte sind in soweit Gesetzeskonform, wenn die Ausnahmeregel greift (siehe § 5 ElektroG, sowie Produkte für Militär und staatliche Aufgaben). Bitte benachrichtigen Sie uns frühzeitig, damit wir diese Produkte nicht im Zuge der Umstellung versehentlich abkündigen. Eine spätere Wiederaufnahme gestaltet sich unter hohem Zeitaufwand sehr umständlich und möglicherweise extrem kostenintensiv.
Können wir schon mal vorab eine RoHS-Konformitätserklärung von KOLTER ELECTRONIC haben?
Nein.
Konformitätserklärungen können erst dann abgegeben werden, wenn die jeweilige Produktherstellung mit ausschließlich RoHS-konformen Bauteilen und bleifreien Loten praxis- und qualitätsgerecht erfolgt. Diese Produkte können logischerweise erst dann gefertigt werden, wenn alle Zulieferteile RoHS-konform umgestellt sind, da sonst das bleifreie Lot mit Blei kontaminiert würde. Vorab, also sozusagen "ins Blaue", versenden wir keine Erklärungen.
Wieso sind denn nicht alle Produkte in RoHS lieferbar?
In der Praxis ist die bleifreie Herstellung teilweise nicht möglich, da verschiedene Bauteilehersteller sich bei manchen Produkten immer noch sperren, diese RoHS-konform zu liefern. Bei seltenen und speziellen Bauteilen bekommen wir nicht einmal eine Aussage, ob diese Teile in Zukunft RoHS-konform umgestellt werden. Manche Hersteller und Distributoren kündigen einfach ganze Serien ab, nachdem der Lagerrest abverkauft wurde. Somit stirbt dann auch das Produkt, dass von diesen Bauteilen betroffen ist, da oftmals kein Ersatz oder Second-Source verfügbar ist.
Warum kann man denn nicht einfach eine neue RoHS-konforme Karte entwickeln?
Das geht vielleicht, wenn Sie ein Taschenradio oder einen Föhn für Endanwender bauen. Gestern blau aus Belgien, heute rot aus Deutschland und morgen gelb aus Asien. Wer nicht direkt aus der Technik (sprich Entwicklung und Konstruktion) kommt, wird die dahinterstehende Problematik kaum verstehen, denn bei MSR-Produkten ist das alles wesendlich komplizierter. Diese speziellen Schaltungen genießen konstruktionsbedingte Alleinstellungsmerkmale. Ein Re-Design zu RoHS-konformen Bauteilen ist oftmals nicht realisierbar, da die eng verbundenen und zum Teil sehr speziellen Produkteigenschaften für Nieschenmärkte, sowie eine 100%ige technische Kompatibilität nicht erhalten bliebe. Kleinste Abweichungen (bsp. Änderung des A/D-Wandlers, der CPU, der Busterminologie...) machen ein Nachfolgeprodukt bereits andersartig (nicht Systemgleich) und somit für den Anwender unbrauchbar. Anpassungen sind nur im sehr begrenzten Umfang möglich, wenn neue Bauteile absolut gleiche Eigenschaften aufweisen. Dies ist in der Praxis leider nahezu ausgeschlossen, da jeder Bauteilehersteller sich mit seinen Chips vom Mitbewerb unterscheiden will und Patentverletzungen vermeiden möchte. Einem Föhn (und seinem Nutzer) hingegen wäre es völlig egal, ob man diesen mit einem 4- oder 5-blättrigen Propeller betreibt, oder eine Leistungsaufnahme von 1285 oder 1331 Watt besitzt. Portiert auf die Steuer-Mess-und Regeltechnik wären solche Änderungen und Toleranzen völlig undenkbar. Oder anders: Die Theorie ist schön aber leider grau, da es in der Praxis hapert.
Doch das ist längst noch nicht alles. Die Planungssicherheit würde ebenfalls gefährdet, da sich Kunden insbesonders auf dem Gebiet der MSR-Elektronik ehr zu konservativen Produkten mit langer Verfügbarkeit und technischer Kontinuität mit hohem Schutzniveau hingezogen fühlen. Und das hat seinen guten Grund: denn bei einem Re-Design würden Produkteigenschaften und Parameter neu definiert, deren Software- und Systemkompatibilität vom Urprodukt zwangsläufig abweicht. Folglich müssten dann auch vorhandene Treiber, Beispielprogramme und sämtliche anwendungsbezogene Programme, teilweise von Grund auf und ohne technischen Mehrwert, wieder neu entwickelt werden. Bei bereits abgeschlossenen Projekten ist diese "Anpassung" (i.d.R.=Neuentwicklung) kaum mehr möglich, da unbestimmte Folgekosten (nebst immensen Zeitaufwand) auf den Entwickler zukommen, welche vorher nicht eingepreist waren. Und wenn man sie dennoch einpreist, sind die Produkte anschließend nicht mehr wettbewerbsfähig, da doppelte Entwicklungskosten auf kleine Serien kaum umzulegen sind. Anwender sind zu diesen Änderungen überhaupt nicht in der Lage, da sie Komponenten in den Anlagen lediglich auf lange Zeit ausfallfrei nutzen möchten und nicht deren Firmware umprogrammieren oder Schaltungen ergänzen können. Weiterhin müssten diese quasi neuen Produkte nochmals die gesamte (zeitaufwendige) Freigabe, Produktionsdokumentation, Anwenderdokumentierung und etliche Zertifizierungen (bsp. diverse EMV-Prüfungen) durchlaufen (denn das fordert die Industrie unabhängig vom ElektroG, siehe z.B. EMV auf Schiffen), was den weiteren Vertrieb dieser Produkte vollkommen unrentabel macht. Bei Spezialprodukten liegt break-even-point nunmal weit hinter dem üblichen Marktzyklus von Konsumerware. Tja, und 100% abwärtskompatibel wären sie zudem dann immer noch nicht, was uns damit zur Frage der Planungssicherheit zurückwirft.
Wie wird die RoHS-Konformität nachgewiesen werden?
Hierzu wird ab dem 01.07.2006 zu jedem (lieferbaren) RoHS-konformen Kolter-Produkt, welches die Stoffgrenzen entsprechend einhält, eine Selbsterklärung (ähnlich der EMV-Konformitätserklärung) abgegeben. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird KOLTER ELECTRONIC RoHS-konforme Produkte durch einen externen Dienstleister anfertigen und stichprobenartig von Dritten (TÜV-Rheinland) auf Konformität prüfen lassen. Zusätzlich werden die QS-Nummer-geführten Fertigungsunterlagen samt Lieferscheine unserer Vorlieferanten aller verwendeten RoHS-konformen Bauelemente in einer separaten Akte archiviert. Ein neues Zweitlager mit ausschließlich RoHS-gekennzeichneten Bauelementen verhindert die Vermischung unkonformer Teile. Somit ist die Bestückung mit ausschließlich RoHS-konformen Bauteilen für RoHS-konforme Schaltungen sichergestellt.
Werden RoHS-konforme Produkte teurer?
Ja.
Eine Preissteigerung wird sich nicht vermeiden lassen, denn leider zwingt uns u.a. die externe Fertigung zu großen Strukturänderungen und Transportproblemen in unserer Fertigungskette. Diese Änderungen führen zu erheblichen Zusatzkosten bei gleichzeitig längeren Lieferzeiten. Eine Preissteigerung hängt maßgeblich von den Zulieferanten (ext. Dienstleister wie Bestücker, neue Herstellerpreise bei Platinen und Bauelementen...) und den teureren, bleifreien Loten, den organisatorischen Zusatzbelastungen (Zweitlager, trennen, zählen und einordnen von Bauteilen...), den zusätzlichen Bürokratiepflichten und weiteren Qualitätskontrollen, Richtlinienverwaltung, Änderungen von Dokumentationen, sowie vom höheren Ausschuss ab. Die mit der Umsetzung von zahlreichen Vorschriften, EU-Richtlinien und Gesetzen einhergehenden, teilweise drastischen Kostensteigerungen sind ohne Verlust der Wettbewerbsfähigkeit in einem Kleinstbetrieb nicht mehr kompensierbar. Zudem sind etliche Zulieferteile schon vor Jahren mehrfach teurer geworden, ohne dass diese Mehrkosten bisher in unsere Preise einbezogen wurden. KOLTER ELECTRONIC kann sich keine weiteren Einbußen oder Einschnitte mehr leisten. Sämtliche Mehrkosten werden daher zukünftig 1:1 auf alle Produkte umgelegt.
Nach Rückfragen bei unseren Kunden liegt die durchschnittliche Betriebszeit unserer Schaltungen bei 14 Jahren. Voraussichtlich werden unsere RoHS-konformen Schaltungen zukünftig leider höhere Ausfallraten bilden. Die Lebensspanne wird sich gegenüber bleihaltiger Schaltungen (aus heutiger Sicht) um etwa 40-60% reduzieren. Die Herstellung bleifreier Schaltungen verbraucht zudem wesendlich mehr Energie, da die Löttemperatur um 30 Grad höher liegt und längere Vorwärmzeiten nötig sind. Damit sinken Taktzyklen und Produktlebensdauer bei gleichzeitig steigenden Herstellungskosten.
Ist Bleifrei und RoHS-konform nicht das Gleiche?
Nein.
Die Aussage:"Bleifrei" steht für 100% bleifreier Stoffinhalte, sowie (manchmal) die Möglichkeit, bleifreie Löttechnik mit höheren Prozesstemperaturen (i.d.R. ~ 260 C) anwenden zu können, ohne das das Bauteil (lt. Chip-Hersteller) Schaden nimmt. RoHS-konform besagt hingegen, dass ein Restanteil von 0,1% Blei in homogenen Stoffzusammensetzungen enthalten sein darf. Unter "Bleifrei" versteht man weiterhin, dass Komponenten auf Bauteileebene mit beispielsweise 260 Grad Celsius gelötet werden können. Bei RoHS-konformer Ware ist dies keine zwingende Vorraussetzung, da sich die Richtlinie (in sinnvoller Weise) lediglich auf die Inhaltsstoffe und Stoffgrenzen bezieht. "Bleifrei" sagt zudem nicht aus, dass das betreffende Produkt auch die RoHS-kriterien einhällt. Ob die Stoffgrenzen von 0,1 bzw. 0,01% hier nicht zu niedrig angesetzt wurden, da dies nachhaltig Produktabkündigungen von unersetzbaren und z.T sehr wichtigen Baugruppen auf Dauer verursachen wird, ist eine andere Frage, die Sie an die wirtschaftspolitischen Antragsteller und verantwortlichen Politiker innerhalb der EU richten müssen.
Um welche Stoffe geht es überhaupt bei diesen Richtlinien?
Es geht um Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr (VI)), polybromierte Biphenyle (PBBs) und polybromierte Diphenyläther (PBDEs) sowie Blei (Pb).
Werden verbotene, bromhaltige Flammschutzmitteln verwendet?
Nein.
Die kritischen Stoffe sind gem. EG-Richtlinie 2003/11/EG: Pentabrom-Diphenylether und Octabrom-Diphenylether. Bei der neuen Verordnung handelt es sich um die Änderung einer EG-Richtlinie mit Verwendungsverboten für bestimmte gefährliche Stoffe, hier um die Einbeziehung der namentlich genannten Pentabrom-Diphenylether und Octabrom-Diphenylether, die als bromiertes Flammschutzmittel verwendet wurden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch eine Änderung der Chemikalienverbotsverordnung, die zum 15. August 2004 in Kraft trat. Laut unseres Leiterplattenherstellers werden generell keine bromhaltigen Flammschutzmittel, wie die namentlich genannten Pentabrom-Diphenylether oder Octabrom-Diphenylether, mehr eingesetzt.
Entsprechen alle Bauteile den Umweltrichtlinien?
Unter Berücksichtigung der Aktualität der neuen EU-Richtlinien und des künftigen nationalen ElektroG haben wir uns bereits frühzeitig (Ende 2003) dieser Problematik angenommen. Da die Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe bei den jeweiligen Bauteileherstellern liegt, wurden sämtliche Lieferanten oder Vertreter von Herstellern schriftlich um Informationen zu den verwendeten Stoffen gebeten. Über einige Bauteile besitzen wir bereits entsprechende Stoffdatenblätter gem. 91/155/EWG. Zur Zeit können wir jedoch keinen genauen Termin nennen, wann die gesamte Überprüfung aller Teile abgeschlossen sein wird und ob sich alle Hersteller dieser Sache annehmen werden. In dringenden Einzelfällen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bauteilehersteller in Verbindung zu setzen, da dieser seine Produkte bzw. Inhaltsstoffe am besten kennt, oder in der Zwischenzeit bereits Datenblätter zur Verfügung stellt, die uns noch nicht vorliegen bzw. zugestellt wurden. KOLTER ELECTRONIC ist nicht Hersteller dieser Bauteile sondern lediglich Weiterverarbeiter.
Wieviel
Lot wird jährlich für die Fertigung bei KOLTER ELECTRONIC verbraucht?
Wie
groß ist der Einfluss auf die Umwelt?
Als eines der weltweit kleinsten Spezialunternehmen besteht nur eine minimale Wirkung auf die Umwelt. Die jährliche Durchschnittsmenge an Zinn-Blei-Lot (Sn63-Pb37) betrug in den 90er Jahren weniger als 25kg (belegbar durch Rechnungen und Lieferscheine). Damit lag unser Bleianteil schon unter 9,3kg. Die Umweltbelastung war somit erwartungsgemäß gering. Diese Stoffmenge konnte in den letzten 5 Jahren aufgrund technischer Änderungen und Neuentwicklungen um weitere 18% reduziert werden und beträgt nunmehr 7,63kg/Jahr (Tendenz fallend).
Nur zum Vergleich: Das ist gerade mal die dreifache Frachtmenge, die lt. AbwAG als zulässiger Bleianteil mit bis zu 2,5kg/Jahr je Hausgrundstück in Abwasser eingeleitet werden darf. Bei der Entwässerung von Grundstücken darf nach der Verordnung für Indirekteinleiter, Wasser mit bis zu 0,2 mg/l Bleigehalt bzw. einer Stundenfracht von 8g in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wasser-wissen.de
Weitere Hintergrundinformationen: Es wird davon ausgegangen, dass das meiste Blei neben Bauschutt, in Kläranlagen bzw. aus Abschwemmungen von Straßen und Dächern, sowie aus gedüngten Feldern und bei der Herstellung von Kartonagen und Papier stammt (...Liste nicht vollständig). Am gesamten Bleiaufkommen ist die Elektro- und Elektronikbranche (inkl. Konsumelektronik aus Fernost) mit nur 1..2% beteiligt. Blei akkumuliert sich wie andere Schwermetalle in Klärschlämmen, Sedimenten aber auch in Lebewesen (bsp. über Dünger) und wird so zum Umweltrisiko. Die umweltschädigende Wirkung von Blei will auch niemand schönreden, dazu ist das Thema viel zu ernst. Dennoch ist die Bedeutung von Blei nicht unerheblich und in speziellen Verfahren oder sicherheitstechnischen Bereichen teilweise unersetzbar. So zum Beispiel in Achsenlager von Eisenbahnzügen, Autobatterien, beim Strahlenschutz und vielen anderen Industrieanwendungen, wo die Sicherheit nicht zum Spielball einer falsch verstandenen Umweltpolitik geopfert werden sollte. Verglichen mit der Menge, die in Deutschland jährlich Verwendung findet (395 Mio. kg), ist unser Verbrauch mit 7,63kg/Jahr geradezu winzig. Zitat "Weltweit werden rund 6,4 Millionen Tonnen Blei verwendet, davon 395.000 Tonnen in Deutschland." Siehe: http://www.wvmetalle.de...
Konnten noch andere Einsparungen zum Schutz der Umwelt realisiert werden?
Ja.
Der Verbrauch an Energie und Papier konnte ebenfalls deutlich und nachhaltig reduziert werden. Neben kürzeren Lötphasen (bleihaltiger Produkte) mit weniger Stromverbrauch (=weniger CO2 Emission bei den Kraftwerken) wurden nach-und-nach alle technischen Dokumentationen auf CD übertragen (PDF-Files), wodurch sich unser Papierverbrauch zur Herstellung von technischen Dokumentationen erheblich reduzieren ließ. Darauf hin wurde der hierfür zuständige DIN-A3-Kopierer wegen Unterforderung außer Betrieb genommen. Dies spart ebenfalls hohe Kosten für Strom, Toner sowie bei der Instandhaltung.
Was wird künftig noch für den Umweltschutz bei Kolter getan?
Eine ganze Menge. KOLTER ELECTRONIC startet 2007 eine weitere Initiative, gefährliche Substanzen und bromhaltige Brandschutzmittel gänzlich aus seinen Produkten zu verbannen. Hierzu werden weitere Absprachen mit Zulieferern nötig sein um beispielsweise Tetrabromobisphenol-A als Flammhemmer zu ersetzen. Weiterhin werden wir unser Gesamtprogramm straffen und alte Produkte, deren Nachfrage quasi gegen Null tendiert, komplett ausmustern. Diese Maßnahme soll unser Lager von umweltschädigenden, alten Bauteilen und Stoffen befreien. Ein neues Umweltlabor wird in Kürze einsatzbereit sein, um sowohl qualitative als auch quantitative Stoffanalysen bei umweltrelevanten Materialien durchzuführen. Ziel ist es, weitere umweltbelastende Stoffe sukzessive aus möglichst vielen Produkten zu entfernen. Zusätzlich wird eine interne Bild-Datenbank zur bestehenden QS etabliert, um kritische Fertigungsprozesse und deren mikroskopische Analysen minuziös zu protokollieren.
Werden Lotmittelreste umweltgerecht entsorgt?
Ja.
Diese Stoffe werden in einem geschlossenen, vorschriftsmäßig gekennzeichneten Spezialbehälter gesammelt und in zeitlichen Abständen von unserem Lieferanten einem Metall-Recycling-Prozess unterzogen. Die Jahresmenge an Rest- und Abfallstoffen (Altlote und Krätze) liegt bei etwa 2 kg. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden diese Protokolle und Vorgänge archiviert. Falls Sie weitere Informationen hierzu wünschen, können Sie auch gerne direkten Kontakt mit unserem Lotmittelhersteller aufnehmen: http://www.balverzinn.de...
Auf manchen Kolter-Platinen ist ein rundes Symbol mit durchgestrichenem Pb-Zeichen sichtbar. Heißt das, dass die Karte bereits komplett in bleifrei bzw. RoHS-konform gefertigt wurde?
Nein.
Das Zeichen steht nur für die (leere) Leiterplatte selbst, nicht aber für bestückte Bauteile und/oder verwendete Lote. Die Umstellung auf RoHS-konforme Produkte erfolgt erst, wenn ALLE Bauteile RoHS-konform beschaffbar und gelagert sind. Ansonsten würde das bleifreie Lot zu stark mit bleihaltigen Substanzen der unkonformen Anschlussdrähte bleihaltiger Bauelemente kontaminiert. RoHS-konforme Schaltungen sind nur dann RoHS-konform, wenn sie mit einer entsprechenden RoHS-Kennzeichnung gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung wird ebenso im produktbezogenen QS-Bericht mit laufender Nummer mitprotokolliert, um Missbrauch (fakes) vorzubeugen. Unsere RoHS-Kennzeichnung ist ein kleiner, runder, grüner Aufkleber mit Schriftzug: "RoHS-konform 2002/95/EG" mit einem kleinen Kreis + Häkchen in der Mitte. Auf besonderen Wunsch können wir bleihaltige Produkte auch gerne für Sie "Positiv" kennzeichnen.
Wird die Lötqualität bei bleifrei erhalten bleiben?
Bleifreie Lötverbindungen sehen anders aus, als Verbindungen mit dem altbekannten Sn63/Pb37 Zinn-Blei-Lot. Sie sind in der Regel sehr stumpf und breiten sich weniger in der gewohnten Kelchform aus. Dies führt zu steilen Kontaktwinkeln am Rand der Lötverbindung, wo das Lot das Substrat kontaktiert. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lötstelle fehlerhaft ist. Langzeitverhalten und deren Qualitätsbeurteilungen können aber erst nach mindestens 5 (besser 10) Jahren Betriebszeit relativ sicher analysiert werden und stehen somit noch nicht zur Verfügung. Möglicherweise wird mit einem erhöhten Ausfallrisiko aufgrund von Oxidationen u.a. Problemen wie Zinnpest (Whisker), Black-Pad... zu rechnen sein.
Können Reparaturen noch mit bleihaltigem Lot erfolgen?
Ja.
Jedoch nur in Verbindung mit Produkten, die vor dem 01.07.2006 in Umlauf kamen. Generell sollte aber auch für Nacharbeiten und Reparaturen möglichst nur bleifreies Lot verwenden werden. Doch Vorsicht: In bleifreiem Lot können je nach Anwendung unterschiedliche Legierungen verwendet werden, die sich eventuell nicht mit einer bleihaltigen Lötstelle vertragen.
Besteht die Möglichkeit, im Rahmen von bleihaltigen Ersatzteillieferungen vorhandene Anlagen zu erhalten?
Ja, denn das Stoffverbot gilt ebenso nicht für Ersatzteile von Produkten oder Anlagen bzw. Anlagenteilen, sowie für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden. Das Verbot gilt ebenfalls nicht für Teile, die aus gebrauchten Geräten ausgebaut und als Ersatzteile wiederverwendet werden.
Sind die Basismaterialien für die ca. 30 Grad höhere Verarbeitungstemperatur verfügbar?
Ja.
Der Laminat-Hersteller (Fa.
ISOLA AG) bestätigt, dass die höhere Verarbeitungstemperatur
zum bleifreien Löten in den Basismaterialien bereits entwickelt ist
und entsprechende Wärmestabilität aufweist. Zitat: "Durch die
Umweltzertifizierung nach ISO14001 ist die Isola GmbH insbesondere verpflichtet
alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Deshalb kann die Isola GmbH
bestätigen, dass diese Stoffe weder Bestandteil ihrer Basismaterialien
sind, noch dass sie zu ihrer Herstellung eingesetzt werden. Das Bleiverbot
bringt eine um 30 - 40 °C höhere Verarbeitungstemperatur beim
bleifreien Löten mit sich. Entsprechend wärmestabile Basismaterialien
wurden entwickelt und werden angeboten. Cadmium, Quecksilber und Chrom-VI
haben zu keiner Zeit eine Rolle bei Basismaterialien gespielt. Bei den
Flammschutzmitteln wird oft die Frage gestellt, welchen Stoff wir einsetzen
und ob er in die Klasse der PBB oder PBBE fällt und damit zukünftig
verboten sein wird. Zum Erreichen der Flammschutzklasse VO gemäß
UL94-Spezifikation setzen wir bromierte Epoxidharze ein. Diese erhält
man in der Regel dadurch, dass die Reaktivkomponente Tetrabrombisphenol-A
(TBBA) in einen geeigneten Glycidylether einreagiert wird und somit fester,
nicht mehr trennbarer Bestandteil der Polymermatrix ist. Wichtig ist, dass
weder das reine Tetrabrombisphenol-A, noch das daraus hergestellte bromierte
Epoxidharz zur Klasse der PBB oder der PBBE gehören. D. h., dass unsere
Basismaterialien aus bromierten Epoxidharzen weiterhin in voller Übereinstimmung
mit den Richtlinien 76/769/EWG, 2002/95/EWG und 2002/96/EWG der EU hergestellt
werden. Eine Studie des "Scientific community on Health and Environmental
Risks" der Europäischen Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz
belegt, dass das von Isola eingesetzte TBBA nicht toxisch relevant ist."
Zitat Ende. Link zum Hersteller: http://www.isola.de
Entspricht das Basismaterial
(bzgl. Leiterplatte) der RoHS-Richtlinie?
Ja.
Laut Laminat-Hersteller (Fa. ISOLA AG) werden u.a. auch keine PBB- oder PBBE-bromierte Epoxidharze verwendet. Die Einhaltung der RoHS-Verordnung wird bereits jetzt schon durch den Vor-Lieferanten in voller Übereinstimmung bestätigt. Die Flammschutzklasse VO gemäß UL-94-Spezifikation wird durch andere bromierte Epoxidharze erreicht. In der Regel wirkt bei FR4-Material Tetrabromebisphenol A (CAS-Nr.: 79-94-7) als Flammhemmer. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese Dokumente bei uns dauerhaft hinterlegt.
Typische Vertreter von PBB
und PBDE waren:
- Pentabromdiphenylether
- Octabromdiphenylether
- Decabromdiphenylether
- Bis(trobromphenoxy)ethan
Entsprechen die verwendeten Lötstopplacke den EU-Richtlininen gem. RoHS?
Ja.
Unser Leiterplattenhersteller verwendet dazu Fotolacke der Fa. Peters. Die Firma Lackwerke Peters GmbH + Co KG hat sich auf Speziallacke für die Elektronik, besonders für Anwendungen "Rund um die Leiterplatte", spezialisiert. Das konzernunabhängige Familienunternehmen entwickelt und produziert Speziallacke für die Herstellung von Leiterplatten sowie Beschichtungsstoffe für die Elektronik und Elektrotechnik und vertreibt diese weltweit. Link zum Hersteller: http://www.peters.de
Wird die EU-VOC-Richtlinie für die Leiterplatte eingehalten?
Ja.
Unser Leiterplattenhersteller bestätigt, dass alle Umweltschutzmaßnahmen und Richtlinien eingehalten werden. Weitere Infos zu VOC-freien Lacken finden Sie unter: http://www.peters.de/d/service/ti...
Was heißt VOC?
VOC ist die Abkürzung für volatile organic compounds (= flüchtige organische Substanzen). Gemäß Definition der Weltgesundheitsorganisation sind VOCs diverse organische Substanzen mit einem Siedebereich zwischen 60°C und 250°C. Zu den VOCs zählen beispielsweise Verbindungen der Stoffgruppen Alkane, Aromaten, Terpene, Halogenkohlenwasserstoffe, Ester, Aldehyde und Ketone.
Werden noch feuergefährliche Flussmittel in der Fertigung verwendet?
Nein.
Am bekanntesten dürfte Isopropanol (2-Propanol) sein, dass oftmals in Flussmittel zur Verwendung bei Lötharzen findet. Diese lösemittelhaltigen Chemikalien haben wir gegen wasserbasierende, umweltfreundliche Stoffe ersetzt. Flussmittel auf Basis von 2-Propanol sind nicht verboten, es gibt jedoch neue Auflagen seitens der Gesetzgeber, wie mit diesen Stoffen umzugehen ist. Da nun keine Explosionsgefährdung gem. § 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mehr vorliegt, entfällt das betriebliche Explosionsschutzdokument.
Werden die EU-Richtlinien 2000/53/EG und 2003/11/EC eingehalten?
Unser Leiterplattenhersteller bestätigt dazu wie folgt: Zitat Anfang: "Unser eingesetztes Basismaterial FR4 enthält wie alle gängigen FR4-Basismaterialien Tetrabrombishphenol A als Flammschutzmittel, welches allerdings reaktiv im Epoxydharz gebunden ist. Der Anteil beträgt 19%. Gemäß der EU-Richtlinie 2000/53/EG enthält das von uns eingesetzte Basismaterial keines der folgenden Schwermetalle: Blei; Cadmium; Quecksilber; sechswertiges Chrom; sowie keinen der folgenden Stoffe: Polybromiertes Biphenil; Polybromiertes Diphenyl; Chloriertes Paraffin. Auch unser eingesetzter Lötstopplack Probimer 65 erfüllt die EU-Richtlinie 76/ 769/ EWG bzw. die Gefahrstoffverordnung Anhang IV/ no. 23 und enthält ebenfalls keine sogenannten polybromierten Flammhemmer." Zitat Ende. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese Aussagen und Dokumente bei uns dauerhaft hinterlegt. Link zum Hersteller: http://www.wi-ka.de
Verwendet KOLTER ELECTRONIC UL-approbiertes Leiterplattenmaterial?
Ja. Die UL-File-Nummer lautet: E83558/94-V-0. Die Flammprüfung wurde nach UL 94 mit der Nichtbrennbarkeitsstufe V-0 bestätigt.
Was heißt UL?
UL steht für Underwriters Laboratories Inc. Sie ist eine unabhängige Organisation, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Das Labor entwickelt Sicherheitsvorschriften, die häufig in ANSI Normen übernommen werden und führt Sicherheitstests sowie Zertifizierungen (u.a. an Leiterplattenmaterial) durch. UL ist eine Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation insbesonders für amerikanische Sicherheitsstandards die weltweit Anerkennung findet.
Entspricht das Leiterplattenmaterial bzw. dessen Qualität den QM-Bestimmungen?
Die Leiterplattenqualität unseres Lieferanten wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 gewährleistet. KOLTER ELECTRONIC unterhält jedoch kein ISO-zertifiziertes QM-System. Link zum Hersteller: http://www.wi-ka.de
Wer ist bei KOLTER ELECTRONIC der Betriebsbeauftragte für die Sicherheitsüberprüfung gem. SÜG?
Niemand, da wir selbst keine sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ausführen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass unsere Produkte in diesen oder anderen Bereichen durch Dritte Verwendung finden. Einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen sehen wir gelassen entgegen.
Info-Link
dazu:
http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/produkte/SS57973.php
http://www.verfassungsschutz.de
http://bundesrecht.juris.de/s_g/index.html
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121852/Internet/Navigation/DE/Gesetze/Gesetze.html__nnn=true
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=353270&template=de_gg_drucken
Werden die Umsetzungsempfehlungen für die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung eingehatlten?
Wir fallen nicht unter diese Verordnung. Die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung gilt nur für Betriebe, die gefährliche Güter/Stoffe in einer Menge über 3t (3000 Liter) befördern oder hiervon betroffen sind. Wir handeln oder transportieren jedoch keine gefährlichen Güter und verbrauchen oder lagern solche Mengen nicht. Die Mengengrenzen werden, falls diese Stoffe überhaupt verwendet werden, weit unterschritten. Info-Link dazu: http://www.vci.de/template...
Wird die neue EU-Richtlinie für Chemikalien "REACH" eingehalten?
KOLTER ELECTRONIC verkauft keine, importiert keine und stellt auch keine Chemikalien oder gleichartige Produkte her. Die Verwendung von ausschließlich zugelassenen Chemikalien (keine Hochrisikostoffe mit Zulassungspflicht oder besonders überwachungsbedürftige Stoffe) erfolgt strikt nach technischen Regeln bzw. anerkannten Verfahren, sowie nach Herstellerangaben und/oder deren Empfehlungen. Aus Gründen der Rechstsicherheit werden alle Chemikalien nur für den jeweils zugewiesenen Einsatzzweck angewendet (aaRdT). Siehe auch: Chemikalien-Verbotsverordnung ChemVerbotsV, Link: http://www.sidiblume.de/info... Alle Stoffe werden dabei auf ein Minimum reduziert und möglichst wiederverwendet bzw. aufbereitet, um die Umwelt zu entlasten und unnötige Kosten zu sparen. Mehr zu REACH: http://www.bund.net/lab,,, und unter: http://www.vci.de/default...
Wo finde ich weitere Informationen im Umgang mit Chemikalien?
http://www.gefahrstoff-info.de
http://www.gefahrstoffe-im-griff.de
http://www.d-giss.de/
http://www.bgchemie.de/webcom/show_page.php/_c-9/_nr-1/i.html
http://www.bund.net/bundgegengift/reach/reach_23/reach_21.htm
http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/03/vt/CHEMIE.HTM
http://www.ufaz.de/ufaz/ueber/agenda21/agd21k19.php
Ist Blei jetzt verboten?
Das kommt ganz darauf an, denn dieses Stoffverbot gilt nicht für alle Produkte. Beispielsweise sind ortsfeste Industrieanlagen (und deren Sub-Komponenten), sowie elektrische Einrichtungen in Gebäuden nicht betroffen. Blei ist zwar ein gesundheitgefährdendes Schwermetall, dessen Eintrag in die Umwelt als schädigend und belastend gilt, dennoch ist die Verwendung in Loten zur Herstellung von eigenständigen Geräten in der Medizintechnik und Automatisierung oder bei Instrumenten (siehe ElektroG: Kategorie 8 und 9, Ausnahmeregelung RoHS) weiterhin erlaubt. Zudem wird der Einsatz von Bleiloten zur Herstellung von Speicherarraysytemen und Netzen der Telekommunikation bis 2010 erlaubt sein. Weitere Informationen zu den Ausnahmen finden Sie im ElektroG und der europäischen RoHS-Richtlinie sowie in Leitfäden des UBA. Die Umstellung auf bleifreie/RoHS-konforme Produkte ist in der Kategorie 8 und 9 (zur Zeit) freiwillig und sollte mit sehr großer Sorgfalt erfolgen, um das hohe Risiko von Qualitätsmängeln aufgrund der bleifreien Fertigungstechnik auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwendung von bleifreien Baugruppen muss daher jeder vor sich selbst verantworten, da es immer noch keine belastungsfähige (unabhängige) Studien zur Sicherheit von industriell genutzten Langzeitprodukten gibt.
Wie minimiert KOLTER ELECTRONIC die Umweltbelastung durch seine Aktivitäten?
KOLTER ELECTRONIC entwickelt Industrieprodukte in der Art, dass ihre Verwendung auf möglichst lange Dauer ausfallfrei und sicher funktioniert. Die Langlebigkeit von qualitativ hochwertigen Industrieprodukten hat bei uns höchste Priorität. Bei der Herstellung werden aber auch stets neue und umweltfreundlichere Verfahren getestet und auf ihre praktische Verwendbarkeit überprüft. Weiterhin ergreifen wir folgende Maßnahmen, um die Umweltbelastung weiter zu minimieren: Gezielter Einkauf von umweltfreundlicheren Bauteilen, Verringerung von Fertigungsabfällen, Verzicht auf gefährliche Chemikalien bzw. Einschränkung/Einstellung der Verwendung gefährlicher Chemikalien sowie sparsamer Einsatz von Ressourcen, wie Wasser, Strom und energetisch aufwendigen Vorprodukten.
Wie werden die Leiterplatten gereinigt?
In einem SONOREX RK156BH
Ultraschallreinigungsgerät der Marke BANDELIN electronic GmbH &
Co. KG.
Siehe: http://www.bandelin.com/index2.htm
Welche Chemikalien werden zur Kartenfertigung verwendet?
1) Umweltfreundliches, spezielles
Flussmittel auf Wasserbasis. (Der Hersteller ist EN ISO 14001 + 9001
zertifiziert)
2) Biologisch abbaubares
Reinigungsmittel. (Der Hersteller ist EN ISO 9001 + 13485 zertifiziert)
Die bei der Produktion verwendeten Stoffe entsprechen der Lagerklasse LGK 12 für nichtbrennbare Flüssigkeiten. Diese Stoffe (gem. WKG 1) sind nicht überwachungsbedürftig und mit vorhandenen Schutzausrüstungen (Hand- und Augenschutz), sowie unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien entsprechend sachgemäß anwendbar.
Sind zu den Chemikalien entsprechende Sicherheitsdatenblätter vorhanden?
Ja.
Entsprechende Sicherheitsdatenblätter (gem. 91/155EWG) liegen uns vor, werden beachtet und sind dauerhaft (griffbereit) hinterlegt. Die Leiterplattenfertigung findet zudem nicht bei uns, sondern in einem Zulieferbetrieb statt. Zur Fertigung der Leiterplatten werden lt. Hersteller keine umweltgefährdenden oder verbotenen Stoffe verwendet. Für das umweltgerechte rezyklieren von Chemikalien ist der Leiterplattenlieferant eigenverantwortlich. Alle anderen, marktüblichen Bauteile werden nicht bei uns hergestellt, sondern über ISO-zertifizierte Großdistributoren (bsp. Fa. Spörle, Farnell, Rutronik, RS...) zugestellt. Wir verlassen uns auf Auskünfte der Großdistributoren, dass die vertretenen Markenhersteller alle notwendigen Umwelt- und EU-Richtlinien bei der Herstellung von Bauteilen ordnungsgemäß beachten.
Werden die Umweltbestimmungen nach BImSchV eingehalten?
Ja.
Die meißten Forderungen der BImSchV-Richtlinie treffen jedoch auf KOLTER ELECTRONIC nicht zu. Forderungen, die zutreffen, werden richtlinienkonform eingehalten. Zudem betreiben wir keine genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der UVP oder nutzen Verfahren mit schädlicher Umwelteinwirkung oder erheblicher Belästigung. Aus Gründen der Rechtssicherheit kommen nur zugelassene Chemikalien in sehr kleinen Mengen zum Einsatz, die keiner Emissionserklärung bedürfen. Entsprechende Maßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit Chemikalien wurden vorsorglich in einer mir selbst auferlegten Betriebsanweisung festgehalten.
Setzt KOLTER ELECTRONIC noch FCKWs ein?
Nein.
FCKWs werden bereits seit 1989 nicht mehr verwendet (z.B. bei Vorprodukten in Form von Leiterplatten). Fluorchlorkohlenwasserstoffe sind zwar vergleichsweise wenig giftig, der Einsatz dieser Stoffe ist nach meinem Kenntnisstand aber schon seit 1990 verboten. Genaueres erfahren Sie hierzu unter: http://bundesrecht.juris.de... Weitere Fachinformationen finden Sie hierzu unter: http://www.umweltlexikon-online.de/... und http://www.bayern.de/lfu...
Verwendet KOLTER ELECTRONIC Substanzen, die die Ozonschicht schädigen können?
Nein.
KOLTER ELECTRONIC verwendet in der Fertigung weder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) noch halogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe (HBFC), Halone, 1,1,1-Trichlorethane (Methylchloroform), Tetrachlorkohlenwasserstoffe oder Methylbromide. Auch unsere Zulieferer dürfen diese Chemikalien in ihren Fertigungsverfahren nicht verwenden.
Entspricht die Verwendung von Chemikalien den Vorschriften?
Ja.
Sind die Stoffe richtig gelagert?
Ja.
Die Chemikalien werden, wie im Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG gefordert, nur bei Raumtemperatur zwischengelagert und anwendet. Es werden nur kleine Gebinde von zugelassenen Chemikalien (< 20 Liter) im originalen, gefahrengutrechtlich zugelassenen Transportbehälter gelagert (Anzeige- und Erlaubnisfrei lt. TRbF-20 Läger). Größere Mengen einzulagern macht zudem keinen Sinn, da diese Stoffe nur zeitlich begrenzt einsatzfähig sind (Flussmittel i.d.R. bis zu 2 Jahre, LP-Reiniger bis max. 6 Jahre). Die zur Anzeigepflicht notwendige Menge wird permanet unterschritten. Es werden nur unzerbrechliche Gefäße zur Lagerung verwendet. Zudem betreiben wir keine Anlage und auch keinen Handel zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe.
Wurden Maßnahmen zum Unfallschutz vorgesehen?
Ja.
Es wurde ein mobiler Behälter mit Löschgranulat aufgestellt, um bei einem unbeabsichtigen Austritt von Chemikalien, diese rasch zu binden. Der Bodenbereich ist mit lösemittelbeständigen PVC-Platten (Industriefußboden) ausgelegt, um bei einem Störfall den Eintrag von Stoffen in die Umwelt zu verhindern. Zudem werden in der Produktion ausschließlich Chemikalien verwendet, deren Gefährdungsbeurteilung und Verwendung unbedenklich ist. Ein Eintrag in die Umwelt gilt dennoch zu vermeiden. Bei Wassereinbruch steht zusätzlich eine mobile Tauchpumpe zur Verfügung, um die Kontamination mit Wertgegenständen zu unterbinden und weitere Schäden abzuwenden.
Entspricht der Arbeitsplatz den Vorschriften?
Ja.
Der Labortisch ist hinsichtlich Werkstoff und Konstruktion so beschaffen, dass dieser den vorgesehenen betrieblichen Beanspruchungen standhält. Die Arbeitsfläche ist mit einem flüssigkeitsdichten und hitzebeständigen Belag versehen. Gegenüberliegende Arbeitsflächen sind mit einem 1,2 Meter hohen transparenten Spritzschutz abgegrenzt. Siehe DIN 12 926-1.
Ist eine ausreichende Raumbelüftung vorhanden?
Ja.
Unsere zwei Arbeitsräume werden zusätzlich diagonal be- und entlüftet, um mindestens den 5-fachen Luftwechsel zu gewährleisten. Die Lüfter besitzen eine Förderleistung (PLuft) von 343m3/h bei einer Raumgröße von 16qm. Damit werden sämtliche MAK-Werte unterschritten. Die Tisch-Lötanlage der Marke Seho® beinhaltet zudem eine eigene Absaugeinrichtung (Zwangsbelüftung), um den Eintrag von Dämpfen am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Austreten von Löt-Dämpfen in den umliegenden Arbeitsbereich wird durch einen werkseitig angebrachten, klappbaren, transparenten Sichtschutzaufsatz unterbunden. Dieser wird nur zum Befüllen oder Ablassen von Stoffen kurzfristig entfernt, wenn die Anlage abgeschaltet bzw. erkaltet ist. Die Zuluft maschineller Raumlüftung besteht gem. BGR 121 aus 100% Außenluft.
Nachtrag: Der weitere Einsatz dieser Belüftungsanlage kann künftig entfallen, da keine Gefahrstoffe gemäß § 4 Gefahrstoffverordnung mehr zur Anwendung kommen. Neuartige Chemikalien, Ersatzstoffe und Fertigungsverfahren stellen fortan keine überwachungspflichtige Gesundheitsgefährdung dar.
Entsprechen die klimatischen Arbeitsplatzbedinungen den Vorschriften?
Ja.
Die Raumtemperatur ist geregelt und beträgt 22,5 (±0,5) Grad Celsius und birgt eine Luftfeuchtigkeit von durchschnittlich 57%. Arbeitsplatzbezogene Klimawerte werden alle 6 Monate ermittelt. Die Toilette ist ebenfalls beheizt und mit einem regelbaren Raumthermostat ausgestattet.
Entsprechen die Arbeitsplatzbedignungen den Richtlinien der EU?
Die in der EG geforderten "allgemeine Schutzziele" werden unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzung der ArbStättV eingehalten.
Werden die Chemiekalien richtig gelagert?
Ja.
Unsere Chemiekalien (ausschließlich Kleinmengen) werden natürlich vorschriftsmäßig in einem abschließbaren Umweltschrank gemäß ArbStättV, BetrSichV und GefStoffV gelagert. Dieser Schrank entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gem. GefStoffV §24, sowie weiteren Sicherheitskriterien (eingesetzte Auffangwannen) und ist zudem TÜV/GS geprüft. Bezug über Fa. BBE GmbH, siehe http://www.bbe-gmbh.de. Die Regelungen und Empfehlungen des VCI- Konzepts (für die Zusammenlagerung von Chemikalien) werden ebenso befolgt. Siehe: http://www.vci.de... Vorsorglich wurde noch ein abschließbarer Umweltschrank gem. DIN EN ISO 14.000ff (entspricht u.a. Wasserhaushaltsgesetz § 19-1) aufgestellt, um flüssige Stoffe in keinen Gebinden vorschriftsmaßig zwischenzulagern und vor unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen. Dieser Schrank besitzt verzinkte Stahlwannen und ist belüftet.
Weitere Links:
http://www.bbe-gmbh.de/PDF_2005/Umwelt_Sicherheitsschr.pdf
http://www.stumpf-metall.de
http://www.arbeitsschutz-boerse.de/adrlinks.php?id=79
http://www.buchen.net/unternehmen/oelwehr.html
http://www.mercateo.com/c/106WS-WG04PG244/Systemschraenke.html
Was passiert mit den chemischen Abfällen?
Stets gilt der Grundsatz: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen. Dennoch fallen bei jeder Produktion von Gütern immer Abfälle an, die nicht vermieden bzw. verwertet werden können. Reststoffe (gesättigte Flussmittelreste), welche nicht mehr im Produktionsprozess verwendet werden können, belaufen sich auf ca. 2,5 Liter pro Jahr (Stand 2005). Da diese Menge recht klein ausfällt, werden diese Reststoffe gesondert gesammelt und entsprechend als gewerblichen Abfall über eine geeignete Schadstoffsammelstelle je nach Aufkommen entsorgt. Zusätzlich wurde ein Entsorgungsplan erarbeitet, um auch alle anderen Abfall- und Reststoffe richtlinienkonform zu entsorgen. Andere Reststoffe werden in geeigneten Behältern getrennt gesammelt und einer stofflichen Verwertung an zertifizierte Entsorger oder Verwerter übergeben. Auch wenn es sich bei diesen kontrollfreien Abfällen nur um geringe Mengen handelt, werden dennoch alle Lieferprotokolle zu den Entsorgungen archiviert, damit wir den Verbleib dieser Abfälle jederzeit belegen können. Da wir nur sehr kleine Mengen zum Entsorger bzw. Verwerter transportieren, sind die Einstufungen und Pflichten aus der GGVS (GGVS=Gefahrgutverordnung Strasse) auf KOLTER ELECTRONIC nicht anwendbar (siehe Gefahrgut-Ausnahmeverordnung: Ausnahme Nr. 9 der GGAV). Alle Gebinde werden dennoch (aus Gründen der eigenen Sicherheit) in nur max. 5 Liter großen, gefahrengutrechtlich zugelassenen Transportbehälter transportiert und mit Gefahrensymbolen nach GefStoffV und Sicherheitszeichen nach BGV A 8 gekennzeichnet, falls bei einem Unfall entsprechende Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen erforderlich werden. Die max. zulässige Stoffmenge wird zudem stets unterschritten. Diverse Sicherheitsdatenblätter, ein Umwelt-Notfallkoffer sowie Feuerlöscher werden aus Gründen der Sicherheit permanent mitgeführt.
Nachtrag: Aufgrund weiterer Umstellungen haben wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungs- und VOC-freier Flussmittel entschieden, sodass zukünftige Entsorgungen durch Dritte entfallen werden. Die neuen Chemikalien sind biologisch abbaubar. Die gebrauchten Lösungen dürfen lt. Hersteller nach Prüfung bzw. Neutralisation durch Zugabe von leichten Säuren/Laugen (pH Sollwert = 7) eigenständig entsorgt werden.
Werden auch andere gewerbliche Abfälle richtig entsorgt?
Ja.
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden ebenso über eine eigene Restmülltonne (für entgeltpflichtige Gewerbeabfälle) gem. der Gebührensatzung des Rhein-Erft-Kreises vorschriftsmäßig entsorgt. Gewerbeabfälle, die nicht in die Reststofftonne gehören (bsp. Chemikalien oder Metallspäne) werden einem Verwerter oder der neuen Entsorgungsstelle Fa. Remondis® GmbH oder der Deponie "Vereinigte Ville" zugestellt. Elektronikschrott wird an entsprechende Dienstleister und Recylingbetriebe übergeben. Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesundheits- bzw. umweltgefährdend sind (Schadstoff- und Sonderabfälle), unterliegen hinsichtlich ihrer Entsorgung besonderen gesetzlichen Vorschriften sowie Regelungen übergeordneter Entsorgungsunternehmen. Nach dem Abfallrecht ist jeder, der Sonderabfälle erzeugt, für deren ordnungsgemäße Handhabung und Entsorgung verantwortlich. In manchen Fällen kann aber auch eine Entsorgung über Dritte entfallen, wenn die Stoffe fachgerecht neutralisiert werden. Beispielsweise können Säuren mit Basen neutralisiert werden (bsp. Salzsäure mit Natronlauge). Man erhält danach (bei richtiger Anwendung und Kontrolle durch Analyse mittels Indikatorstäbchen) 2H2O (Wasser) und NaCI (Kochsalz). Nachweis über pH-Wert-Bestimmung. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/PH-Wert. Bei Schwefelsäure, welche bei uns nicht zum Einsatz kommt, ist die Entsorgung schon etwas problematischer. Siehe: http://www.wasser-wissen.de...
Wer ist der Gefahrgutbeauftragte?
Da es keine Pflicht zum Bestellen eines Gefahrgutbeauftragten gibt, ist folglich niemand dafür vorgesehen (siehe Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV § 1b Befreiungen: unsere Kleinmengen betragen < 20kg/Jahr). Um Gefahrgut kümmere ich mich zudem immer persönlich. Dies betrifft selbstverständlich den Einkauf (Transport nur über zugelassene Gefahrgut-Speditionen), die ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung, sowie Lagerung (im zgl. Gefahrenstoffschrank), samt vorgesehener Nutzung (zulässiges Anwendungsverfahren) und die richtlinienkonforme Entsorgung mittels Liefernachweis. Weitere Infos unter: http://www.lfas.bayern.de/Vorschriften...
Wird mit Gefahrstoffen sorgsam umgegangen?
Ja.
In bestimmten Fällen werden Tätigkeiten (bsp. Umfüllen von Chemikalien) aus Gründen der Sicherheit nur von mir persönlich in Schutzkleidung, unter einem Abzug, und strikt unter Ausschluss weiterer, unbefugter Personen durchgeführt. Die bei einem Unfall mögliche Gefährdung von Dritten ist somit ausgeschlossen. Entsprechende Schutzvorkehrungen, die im Umgang mit Stoffen möglicherweise Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen könnten, werden (soweit zutreffend) selbstverständlich gemäß den technischen Regeln, Gesetzen und Vorschriften, sowie den allgemeinen Schutzzielen der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt. In Abwesenheit sind die Räumlichkeiten vor Zugang Dritter verschlossen, um Diebstahl, Missbrauch oder Fehlgebrauch vorzubeugen. Der vorsichtige Umgang beim Befüllen oder Umfüllen von Flüssigkeiten erfolgt zudem mit geeigneten PSA-Mitteln wie Hand-, Augen- und Atemschutz. Bei Umgang mit ätzenden Stoffen wird vorbeugender und nachsorgender Hautschutz verwendet. Gefahrstoffe sind zudem in einem verschlossenen Gefahrenstoffschrank gelagert. Info-Link dazu: http://www.gefahrstoffe-im-griff.de
Wer ist der Betriebs- und Sicherheitsbeauftragte?
Da es keinen Anlass zum Bestellen eines Sicherheitsbeauftragten gibt, ist folglich niemand dafür vorgesehen.
Unterliegt der Betrieb einer Fachbetriebspflicht?
Nein.
Alle Anlagen und Systeme unterschreiten die für eine Fachbetriebspflicht notwendige Anlagen- und/oder Mengengröße. Zur Information: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen bei Überschreiten von bestimmten Anlagengrößen (näheres regeln die entsprechenden Länderverordnungen) nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten und gereinigt werden. Fachbetriebe müssen nach § 19 l WHG über notwendige Geräte und Ausrüstungen sowie über sachkundiges Personal verfügen und Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben.
Nutzt KOLTER ELECTRONIC ISO 9xxx oder ein UMS nach EMAS / ISO 14001?
Nein.
Wie bereits mehrfach erwähnt, arbeite ich aus Zeit- und Kostengründen grundsätzlich nicht mit zertifizierten Managementsystemen. Genau betrachtet, verwende ich ohnehin schon 70-80% meiner knappen Zeit für Arbeitsplanung, Qualitätssicherung und umfangreiche Maßnahmen zur Betriebs- und Arbeitssicherheit sowie deren Umsetzung von Richtlinien, Verbote und Verordnungen, als diese dem eigentlichen Hauptzweck meiner Firma (der Entwicklung und Fertigung von innovativen Industrie-Produkten) zuzuwenden.
Sind die hergestellten Produkte radioaktiv vorbelastet?
Nein.
Abgesehen von allgegenwärtigen, kosmogenen Radionukliden und der natürlichen Umgebungsstrahlung, sind unsere hergestellten Produkte nicht radioaktiv vorbelastet. Die zur Ortsdosis gemessene Gamma-Strahlung ergab keinen messbaren Unterschied. Sie entspricht der natürlichen Umgebung von typisch 0,2..0,4µS/h (100µR/h). Hintergrundinformationen finden Sie unter: http://www.bayern.de/lfu...
Verwendet KOLTER ELECTRONIC kritische Bauelemente?
Nein.
Kritische
Produkte und Materialien wurden schon vor vielen Jahren bei uns umgestellt
oder kamen erst gar nicht zur Anwendung. Diese Bauelemente waren beispielsweise:
Kondensatoren die polychlorierte Biphenyle enthalten, Quecksilberhaltige
Bauteile (z.B. Schalter, Relais und Lampen für die Hintergrundbeleuchtung...),
Akkus und Batterien, umweltgefährdende Leiterplatten sog. PCBs mit
PBB
oder PBBE bromierten Flammhemmern, Kathodenstrahlröhren,
Gasentladungslampen (mit Quecksilber) oder Flüssigkristalldisplays
(LCDs). Durch den für uns unprofitablen Verzicht von bestimmten Vorprodukten
wurde somit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Entsprechen verwendete
Bauteile den EU-Vorschriften?
Alle elektrischen Bauteile enthalten möglicherweise Stoffe, die bei mechanischer Beschädigung oder grobklimatischer Überbeeinflussung austreten können (bsp. Elkos). Zur Sicherheit sind bei Leckagen entsprechende Produkte in einen luftdichten und auslaufsicheren PVC-Behälter vor Inhalation und/oder Berührung (=Kontamination) zu sichern. Das aufgenommene, versiegelte Material muss vorschriftsmässig (entsprechend den einschlägigen Richtlinien) entsorgt werden. Im Zweifelsfall ist das Produkt an KOLTER ELECTRONIC zur wertstoffgerechten Entsorgung zurücksenden. Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass keine Elektrolyt-Kondensatoren, die bedenkliche Stoffe enthalten (Höhe > 25 mm; Durchmesser > 25 mm oder proportional ähnliches Volumen), in unserer Fertigung Verwendung finden. Grundsätzlich ist der Kontakt von austretenden Chemikalien mit Augen und Haut zu vermeiden. Gase, Dämpfe oder Aerosole dürfen nicht eingeatmet werden. Bei Kontakt mit austretenden Chemikalien sind die Hände bzw. Hautparie sofort mit Wasser und PH-neutraler Seife gründlich zu reinigen. Bei andauernder Hautreizung gilt ein Arzt aufsuchen. Der Verzehr von Bauteilen ist für Mensch und Tier gesundheitsgefährdend oder möglicherweise tödlich. (pers. Anmerkung: Wenn Sie beispielsweise 5 Zigaretten essen anstatt zu rauchen, haben Sie ebenso eine tödliche Nikotin-Dosis zu sich genommen. Das gleiche gilt für Abflussreiniger.) Sollte dennoch unabsichtlich ein Teil verschlukt werden, ist unverzüglich ein Arzt oder Notarzt zu konsultieren. Bauelemente können aufgrund technischer Erfordernisse eventuell giftge Stoffe enthalten. Da die Zubereitung der Inhaltsstoffe im allgemeinen betriebsgeheim sind, sind uns folglich diese Stoffe und Zusammensetzungen unbekannt. Unter Angabe des betreffenden Typs erhalten Sie i.d.R. über den zuständigen Bauteilehersteller (bsp. Philips, Panasonic, Texas-Instruments...) entsprechende Auskünfte und/oder Sicherheitsdatenblätter. Wichtig: Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes betrifft nur bestimmte, bio- oder chemische Stoffe und deren Zubereitungen, keine elektronischen Baugruppen.
Weitere Links dazu:
http://www.zvei.org/index...
http://www.bgva2.net
http://www.schooloffice-sh.de...
http://www.gefahrstoffe-im-griff.de
http://www.bgfw.net
Wie kann eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen?
Die Vorschriften für den Umgang mit brennbaren, toxischen oder ätzenden Stoffen (wenn auch in Bauelementen gebunden) werden gerade im Bereich der Europäischen Union laufend verschärft. Wenngleich KOLTER ELECTRONIC selbst keine Bauteile oder fertige Betriebsmittel herstellt, so kann mitunter ein Gerät entstehen, wenn mehrere Komponenten zu einer Anlage zusammengefüg